abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Elster-Bescheiddaten bei Folgebescheiden

8
letzte Antwort am 09.05.2023 15:42:46 von Ines_Bodensee
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Ines_Bodensee
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 9
342 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

wir haben in den Einkommensteuererklärungen immer angegeben, dass wir die Bescheiddaten vom Finanzamt für den Bescheidabgleich haben wollen. Bei den ESt-Erstbescheiden klappt das auch wunderbar und wir haben die Bescheiddaten beim Posteingang verknüpft.

 

Bei Folgebescheiden haben wir jetzt bemerkt, dass im Posteingang zwar Bescheiddaten angegeben werden, es sich dabei aber um die Daten aus dem Erstbescheid handelt. In Post, Fristen und Bescheide stehen zu dem Mandanten auch keine Abgleichinformationen zur Verfügung. 

 

Können für Folgebescheide Elster-Bescheiddaten übergeben werden?

 

Viele Grüße vom Bodensee!

wwinkelhausen
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 9
327 Mal angesehen

Meines Wissens stellt die Finanzverwaltung nur bei den Erstbescheiden die Daten zur Verfügung.

Dinosaurier
metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 3 von 9
316 Mal angesehen

Das habe ich auch so im Kopf, weil vom Finanzamt da keine Daten mitgeliefert werden, die DATEV verwerten kann.  

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
deusex
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 9
306 Mal angesehen

Können für Folgebescheide Elster-Bescheiddaten übergeben werden?

Nein.

 

Lt. einer Unterredung mit einem SGL der EDV vom FA soll DIVA II nun "relativ" zügig erweitert werden und alle Bescheide zur ESt einbezogen werden. Weitere Steuerarten sollen ebenfalls "relativ" zügig folgen.

 

Anfang April kämpfte man auch noch mit der Umstellung der Datenbanken und den Vollmachten zur elektronischen Bescheidzustellung, womit entgegen vieler Erwartungen, wieder reichlich Papierbescheide versandt wurden.

Hier erschien das Problem doch größer als angenommen.

ESt-(Erst-)Bescheide ab Veranlagung 17.4.2023 sollen wieder elektronisch übermittelt werden, was ich bestätigen kann, aber die "korrespondierenden" Messbescheide bringt immer noch unser Bote, hoch auf dem gelben Wagen...

 

Ein genau Roadmap gibt es wie immer, nicht. "Relativ zügig" sagt alles und nichts. Ich persönlich schätze, dass der jetzige Status Quo noch mindestens bis Ende des Jahres besteht; Im Dokument 1024456 dürften ab und an Aktualisierungen kommen.

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
Ines_Bodensee
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 9
276 Mal angesehen

Danke schon mal für die Antworten.

Nur zur Klarstellung, mir geh es nicht um die digitalen Bescheide laut DIVA II, sondern um den guten alten Bescheidabgleich, bei dem vom Finanzamt nur die Elster-Bescheidwerte übertragen werden. 

 

Klingt jetzt aber so, als ginge das leider nicht, weil das Finanzamt die Daten nicht liefert. Schade, wir nutzen die Elster-Bescheidwerte zum Befüllen unserer Platzhalter in den Briefen an die Mandanten, das funktioniert dann bei Folgebescheiden wohl nicht.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Birgit_Lehner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 9
259 Mal angesehen

Hallo Ines_Bodensee, 

 

von der Finanzverwaltung werden keine Folgebescheide rückübermittelt. 

 

DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1003532

 

Bei der Posteingangserfassung der Folgebescheide werden die Bescheidwerte des Originalbescheides angezeigt, diese können manuell mit den geänderten Bescheidwerten überschrieben werden.

 

Viele Grüße

 

Birgit Lehner 

 

 

 

deusex
Allwissender
Offline Online
Nachricht 7 von 9
258 Mal angesehen

@Ines_Bodensee  schrieb:

Danke schon mal für die Antworten.

Nur zur Klarstellung, mir geh es nicht um die digitalen Bescheide laut DIVA II, sondern um den guten alten Bescheidabgleich, bei dem vom Finanzamt nur die Elster-Bescheidwerte übertragen werden. 

 

Klingt jetzt aber so, als ginge das leider nicht, weil das Finanzamt die Daten nicht liefert. Schade, wir nutzen die Elster-Bescheidwerte zum Befüllen unserer Platzhalter in den Briefen an die Mandanten, das funktioniert dann bei Folgebescheiden wohl nicht.


Ok, habe ich tatsächlich missverstanden. 

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
0 Kudos
deusex
Allwissender
Offline Online
Nachricht 8 von 9
251 Mal angesehen

Frau Lehner, das ist natürlich auch schon mal wieder ein digitaler nasser Lappen, der einem ins Gesicht schlägt.

 

Statt den Änderungsbescheid, wie in der VDB hinterlegt, elektronisch an den Bevollmächtigten zu übersenden oder natürlich via ELSTER an den selbst erstellenden Steuerpflichtigen, streicht man eine digitale, effiziente Lösung und verfolgt dies nicht weiter (ab 2018 abgeschafft).

 

So versuchen wir in den Kanzleien die Digitalisierung voranzubringen und auf "staatlicher "Ebene gibt man Vollgas im Rückwärtsgang.

 

Ist wieder mal eine traurige Info . . . aber dennoch wichtig. Danke.

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
Ines_Bodensee
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 9
222 Mal angesehen

Schade schade, vielen Dank für die Antwort, dann können wir das in der Kanzlei entsprechend kommunizieren.

8
letzte Antwort am 09.05.2023 15:42:46 von Ines_Bodensee
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage