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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung -Gründung eines Vereins

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letzte Antwort am 09.07.2024 07:06:18 von tu_heggi
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stbchrira
Aufsteiger
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Hallo zusammen,

 

ist es möglich , das Programm "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" für die Gründung eines Vereins zu nutzen?

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 2 von 10
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Äh - Sie wollen den steuerlichen Fragebogen, der für das Finanzamt gedacht ist, beim Amtsgericht einreichen und denken, das reicht als Anmeldung? Habe ich das richtig verstanden?

MfG
T.Kahl
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cro
Experte
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Nachricht 3 von 10
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@Thomas_Kahl hat recht. Die notariellen Satzung (zumindest spruchreifer Entwurf) Vorstand, etc. sollten vor dem Kontakt zum FA vorhanden sein.

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JosefB
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 10
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Hallo @stbchrira 

 

Die Gründung selber geht nicht über dieses Formular; Zuständig Notare, Vereinsgericht nach der Gründungsversammlung mit Protokollen Satzung etc.

 

Ansonsten, wenn ich Ihre Fragestellung richtig interpretiere möchten Sie einen neu gegründeten Verein beim Finanzamt melden für Steuernummer und evtl. gemeinnützigkeits-prüfung und vorl. FA-Bescheinigung, und damit die Möglichkeit Spendenquittungen vor Abgabe der ersten Steuererklärung ausstellen zu können (sofern der Verein die Voraussetzungen für gemeinnützigkeit erfüllt).?

 

Ob das spezielle Formular für Vereine online im Elster-Portal verfügbar ist kann ich grad nicht sagen - einfach selber nachsehen.

Alternativ:

 

Fragebogen  steuerliche Erfassung ist in DATEV in der Toolbox

JosefB_0-1688107283949.png

 

Alternativ von der Finanzverwaltung den Fragebogen runterladen (z. B. in Bayern auf Homepage Landesamt für Steuern); Formular siehe Anhang

Schöne Grüsse

 

DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Bischof
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @stbchrira 

 

die elektronische Übermittlung des "Fragebogens zur Gründung eines Vereins/anderer Körperschaft des privaten Rechts" ist derzeit noch nicht möglich, da die hierfür erforderliche Schnittstelle seitens der Finanzverwaltung noch nicht freigegeben ist. Wir rechnen intern aktuell mit einer Freigabe im 2. Quartal 2023. Da die Freigabe jedoch schon mehrfach verschoben wurde, können wir Ihnen hierzu kein konkretes Datum nennen.

mit freundlichen Grüßen
Andreas Bischof
rschoepe
Experte
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Nachricht 6 von 10
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@Andreas_Bischof  schrieb:

2. Quartal 2023.


Ich glaube, da hat sich eine falsche Zahl eingeschlichen. Schließlich ist Q2 letzten Freitag zu Ende gegangen.

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tu_heggi
Fachmann
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Nachricht 7 von 10
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Ich glaube, da hat sich eine falsche Zahl eingeschlichen. Schließlich ist Q2 letzten Freitag zu Ende gegangen.


Glaube eher das falsche Jahr......

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rschoepe
Experte
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Nachricht 8 von 10
1450 Mal angesehen

Ob's jetzt beim Quartal oder beim Jahr ist, in beiden Fällen ist es ja eine falsche Zahl. 😉

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DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Bischof
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @rschoepe 

 

da haben Sie recht; Q2 wird ein wenig eng. 

Ich habe nochmal bei der zuständigen Fachabteilung  nachgefragt. Die Freigabe sollte im Laufe des Jahres erfolgen, einen genauen Zeitpunkt können die Kollegen aber nicht nennen, da die Freigabe mehrmals verschoben wurde. Bei den bereits bestehenden Fragebögen wird es die Möglichkeit geben, Anhänge mit ans FA zu übermitteln. Das wird voraussichtlich in 2-3 Wochen implementiert.

mit freundlichen Grüßen
Andreas Bischof
tu_heggi
Fachmann
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Nachricht 10 von 10
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Hallo @Andreas_Bischof 

er ist weiterhin nicht verfügbar, richtig?

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letzte Antwort am 09.07.2024 07:06:18 von tu_heggi
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