Liebe DATEV, liebe Community,
bei der Erstellung von Rechnungen für jährliche Arbeiten, wie Abschlüsse oder Steuererklärungen , kommt es noch vor, dass die letzte Rechnung nach der alten Steuerberatervergütungsverordnung 2017 abgerechnet wurde. Wenn ich nun die Gegenstandsübergabe vornehme, ist der Entwurf für die nächste Rechnung auch noch nach dieser veralteten Verordnung vorbereitet und ich muss die Gebührenversion manuell ändern.
Gibt es hierzu eine Hilfe vom Programm? Vor allem habe ich Sorge zu vergessen die Umstellung vorzunehmen. Ein Gedanke der mir käme wäre, dass man die alte Gebührenverordnung so abändert, dass sie vom Programm als fehlerhaft angesehen wird und bei einer Eintragung im Feld V mit der 6 das Programm die Fertigstellung verweigert. So würde ich bemerken, dass noch alte Gebührensätze gesetzt sind, ohne dass durch eine automatische Anpassung die alten Sätze oder gar Texte verschwinden.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Findet sich im Arbeitsplatz unter "Organisation", dort dann "Rechnung und Gebühren", es findet sich "StBVV anpassen". Hier können dann die Aufträge auf die höhere Version gebracht werden.
Scheint funktioniert zu haben, vielen Dank! 😀