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Zeiterfassung und Fehlzeitverwaltung in Rechnungschreibung

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letzte Antwort am 26.01.2018 15:05:55 von Lea_Wrosch
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w_paul
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In Zeiten und Kosten können Fehlzeiten wie z. B. Urlaub erfasst werden.

In Rechnungsschreibung können auch Fehlzeiten erfasst werden.

Gleichen sich diese beiden Programmen ab?

Sodass bei Erfassung in Zeiten und Kosten die Fehlzeit in der Übersicht bei Rechnungsschreibung ersichtlich ist.

Oder soll in Zeiten und Kosten keine Erfassung dieser Tage erfolgen? Wie wird dies bei Ihnen umgesetzt?

DATEV-Mitarbeiter
Lea_Wrosch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
273 Mal angesehen

Hallo Herr Paul,

zwischen der Zeiten- und Kostenerfassung und der Fehlzeitenverwaltung gibt es keine direkte Programmverbindung. Sie können bei der Anlage einer Fehlzeit (z.B. Urlaub) eine Kostenposition für die Rechnungsschreibung erzeugen lassen, damit in der Zeiterfassung ein Satz für diesen Tag hinterlegt ist.

Dadurch fließt die in der Fehlzeitenverwaltung erfasste Fehlzeit auch in die Auswertungen ein, die auf Basis der erfassten und verarbeiteten Zeiten ausgewertet werden. Ansonsten können die Mitarbeiter ihre Fehlzeiten auch weiterhin manuell erfassen, hier ist es dann wichtig, dass bei der Erfassung von Fehlzeiten keine Kostenposition erzeugt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Lea Wrosch

DATEV eG

Service Eigenorganisation

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letzte Antwort am 26.01.2018 15:05:55 von Lea_Wrosch
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