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sonstige Nachricht an (abweichendes) Kassenfinanzamt nicht möglich?

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letzte Antwort am 01.03.2021 11:35:38 von olafbietz
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olafbietz
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Es gibt Finanzämter, die ihre Finanzkasse an ein anderes Finanzamt ausgelagert haben. Das Finanzamt Friedberg (Hessen) hat beispielsweise die Finanzkasse an das Finanzamt Nidda ausgelagert. Für den Mandanten bleibt die Steuernummer vom bisherigen Finanzamt bestehen. In Kassensachen (Verrechnung, Umbuchung, Auszahlung) 

muss er sich aber mit dieser Steuernummer an das Kassenfinanzamt wenden.

 

Ich bemühe schon den Trick von @bfit die sonstigen Nachrichten zur UStE zu schicken, obwohl sie die Voranmeldung betreffen. Das ist zwar der falsche Vorgang funktioniert aber wegen der gleichen Steuernummer. Hier spielt sich aber alles im gleichen Finanzamt ab.

 

Ich habe aber keine Möglichkeit, mit der richtigen Steuernummer ein anderes (Kassen-)Finanzamt zu kontaktieren, oder habe ich hier etwas übersehen?

 

Bei abweichenden Kassenfinanzämtern funktionieren also sonstige Nachrichten oder Belegnachreichungen grundsätzlich gar nicht? Das wäre sehr schade.

 

Gibt es hier Erfahrungen?

Lässt sich das überhaupt technisch von DATEV umsetzen, oder scheitert das an den Elster-Schnittstellen?

Mit den Kollaborationslösungen der DATEV kann man wunderbar mit dem Mandanten kollabieren.
einmalnoch
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Dann mal gleich den Fall hinterher:

 

https://www.datev-community.de/t5/Office-Management/Lohnsteuerfinanz%C3%A4mter-in-der-ZMSD/m-p/198914#M12885 

 

Andere Steuerart, Problem ist aber gleich, in HH dann auch noch ein extra Kassenfinanzamt dazu.

 

Meine Vermutung ist, das die Finanzverwaltung dies gar nicht gesehen hat und DATEV kann bei der elektronischen Kommunikation nichts machen weil die Vorgaben fehlen.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
bfit
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Hallo @olafbietz,

 

ich habe mal einen Vorschlag, den ich aber selber noch nicht ausprobiert habe:

 

Legen Sie doch für den Mandanten mit der abweichenden Kassenfinanzamtsnummer eine Steuererklärung an, die für diesen Mandanten eigentlich nicht benötigt wird (bei Einzelunternehmen z. B. KapErtSt oder bei Kapitalgesellschaften Erbschaftsteuer) und tragen dort die Kassenfinanzamtsnummer ein. Ruft man nun über diese Steuererklärung die Sonstigen Nachrichten auf, sollte die Nachricht dort ankommen und keine Irritationen hervorrufen, da lt. DATEV und meinen Erfahrungen die Art der Steuererklärung ja nicht mit übermittelt wird.

 

Ich weiß, dass das ein sehr weit hergeholter Würgaround ist, der auch unter den Mitarbeitern zu großen Irritationen führen kann, da es unsinnige Leistungen bei einigen Mandanten gibt, aber irgendwie muss man ja weiterkommen. Vielleicht veranlasst es DATEV dann doch mal dazu, hier tätig zu werden.

 

Viele sonnige Grüße aus dem Norden,

bfit

olafbietz
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@bfit  schrieb:

 

Ich weiß, dass das ein sehr weit hergeholter Würgaround ist, der auch unter den Mitarbeitern zu großen Irritationen führen kann, da es unsinnige Leistungen bei einigen Mandanten gibt, aber irgendwie muss man ja weiterkommen. Vielleicht veranlasst es DATEV dann doch mal dazu, hier tätig zu werden.

 

Viele sonnige Grüße aus dem Norden,

bfit


Danke für Ihre Idee!

 

Ist ein bisschen crazy, aber warum nicht? Die Finanzverwaltung kann ja noch nicht elektronisch antworten. Also könnte man die Leistung eigentlich direkt im Anschluss wieder löschen. Ist das effizienter als "drucken, einkuvertieren, frankieren und zum Briefkasten bringen"? 🤔

Ist schon schräg, welche Lösungen man sich aus der Not heraus überlegt.

 

 

Mit den Kollaborationslösungen der DATEV kann man wunderbar mit dem Mandanten kollabieren.
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letzte Antwort am 01.03.2021 11:35:38 von olafbietz
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