Hallo,
im November 2023 fiel unserem Mandant auf, huch der Mitarbeiter hat ja in 2022 Spesen welche gar nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind. Können Sie da bitte eine Korrektur machen.
Ähm.... nein!
Oder???? Geht das noch? Ich habe es versucht aber ich bekomme es nicht hin.
Hat jemand eine Idee???
Hallo,
um eine Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr über Lohn und Gehalt stornieren zu können, ist eine Abrechnung mit „Entstehungsprinzip“ erforderlich.
Aufgrund der neuen Verordnungen kann jedoch nur noch in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar mit „Entstehungsprinzip“ abgerechnet werden.
Daher ist es nur noch möglich, die Lohnsteuerbescheinigung manuell über Mein ELSTER zu erstellen bzw. zu stornieren.
Diese und weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 1026892 – Lohnsteuerbescheinigung eines Arbeitnehmers stornieren.