Hallo Community,
benötige mal Eure Hilfe.
Zuerst - ich arbeite mit Lohn/Gehalt classic.
Wir haben eine neue Arbeitnehmerin die sich letztes Jahr fortgebildet hat. Sie hat ja nun den Arbeitgeber gewechselt und muss die Fortbildungskosten an den alten Arbeitgeber zurückzahlen.
Diese Kosten würden wir ihr gerne erstatten - aber dafür muss sie dann ja Lohnsteuer und Sozialversicherung zahlen.
Gibt es eine Lohnart die dafür geeignet ist?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe und schönen Feierabend.
Hallo,
die Arbeitnehmerin kann berufliche Fort- und Weiterbildungskosten grundsätzlich als Werbungskosten bei ihrer Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen.
Diese und weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 5300267 - Fortbildungskosten - Lexikon Lohn und Personal.
Sollen die Fortbildungskosten dennoch erstattet und brutto für netto ausgezahlt werden, können Sie den Betrag z. B. mit der DATEV Standardlohnart 2690 abrechnen. Mit dieser Netto-Lohnart wird der Betrag für die Fortbildungskosten auf einen Bruttobetrag hochgerechnet.
Der Ausweis erfolgt in der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 3.
Beachten Sie bitte, dass bei der Lohnart 2690 die Folgelohnart 9011 hinterlegt ist und damit der Betrag im Nettobereich wieder abgezogen wird.
Sie haben die Möglichkeit, die Folgelohnart direkt in der Lohnart 2690 zu löschen oder Sie buchen die Lohnart 9011 in der Monatserfassung gegen.
Guten Morgen,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
So werde ich das machen.
Wünsche allen Community-Mitglieder schon jetzt ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für 2024!
Toll, dass es diese schnelle und unkomplizierte Hilfemöglichkeit gibt.
Weihnachtliche Grüße
Christine
Hallo Frau Preuß,
und welche Lohnart verwende ich bei st- und sv-freier Übernahme der Kosten?
Warum wollen Sie das im Lohn unterbringen? Der Beleg und die Zahlung sind doch in der Fibu (SKR03: 4945) ausreichend dokumentiert. Es wird sich sicherlich um eine Kostenübernahme für Ausbildungen im eigenbetrieblichen Interesse handeln und ist entsprechend schriftlich dokumentiert.
Vielen Dank für die Rückmeldung.