Guten Morgen Community,
einem MA eines Mandanten wurden die Überstunden, die innerhalb eines Monats angefallen sind in dem gleichen Monat für gewöhnlich ausbezahlt (zuzüglich Zuschlag), allerdings als Einmalzahlung, was ich nicht verstehe. Müsste doch bei Zuordnung im selben Zeitraum eine laufende Position sein...Oder könnte man auch anders argumentieren? Ich will jetzt nicht einfach plötzlich im nächsten Monat umstellen bzw. Nachberechnungen anstellen, da sie bei laufendem Bezug der Überstunden höhere Steuern abgezogen bekommt. Oder gleicht sich das Ende des Jahres oder mit der Steuererklärung wieder aus?
Danke für Rückmeldungen.
Hallo,
werden die Überstunden im gleichen Monat ausgezahlt in dem diese auch angefallen sind, dann werden sie als laufende Bezüge abgerechnet.
Werden jedoch die Überstunden gesammelt und dann kumuliert ausbezahlt handelt sich um Einmalbezüge.
Vielen Dank für die Rückmeldung. Mich wundert, dass bei den Überstunden als Einmalzahlung weniger Steuern anfallen als bei den Überstunden als laufender Bezug, liegt das an der Steuerprogression?
Moin,
Überstunden sind immer laufende Bezüge.
Man kann diese aber aus Vereinfachungsgründen als Einmalbezug abrechnen, wenn diese gesammelt ausgezahlt werden. Wichtig ist dann aber, die entsprechende Stammlohnart zu nutzen, dass auf diese Beträge auch U1+U2 berechnet wird (was ja normalerweise bei Einmalbezügen nicht der Fall ist).
Und die Abweichung liegt an der Progression und gleicht sich mit der Einkommensteuer-Erklärung auf jeden Fall aus.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Herzlichen Dank mal wieder!
Guten Tag Herr Lutz,
wissen Sie, was zu tun ist, wenn ich im April 2021 vom Mandanten Überstunden für Oktober-Dezember 2020 und Januar bis März 2021 durchgegeben bekomme?
Januar bis März 2021 könnte ich ja noch auf die Monate verteilen, aber was ist mit Oktober-Dezember 2020? Ich habe gelesen, dass der Einmalbezug für Überstunden des Vorjahres nur bis 31.03.2021 angewendet werden darf.
Moin,
wenn Sie die Überstunden in den Monaten Oktober bis Dezember 2020 als Nachberechnung erfassen, wird alles korrekt abgerechnet: Die Sozialversicherung wird in die alten Monate zurückgerechnet, die Lohnsteuer wird als Sonstiger Bezug in 04/2021 versteuert.
Solange die Einmalzahlung insgesamt nicht über die BBG steigt, habe ich es bisher aber auch noch nicht erlebt, dass ein Prüfer es bemängelt hat, wenn man die aufgelaufenen Überstunden insgesamt im aktuellen Jahr als Einmalbezug abrechnet. Nur wenn die BBG überschritten wird, sollte man die korrekte Zuordnung vornehmen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Wichtig bei Einmalzahlung ist, dass man eine Lohnart nimmt, die auch die Umlagen 1 und 2 berechnet. (Lohn und Gehalt 3890, Lodas Stammlohnart 877)
Hallo Herr Lutz,
welche BBG meinen Sie, die nicht überschritten werden sollte? Die RV-BBG oder die KV-BBG?
Grüße und ein sonniges Wochenende
@n_troike schrieb:Hallo Herr Lutz,
welche BBG meinen Sie, die nicht überschritten werden sollte? Die RV-BBG oder die KV-BBG?
Grüße und ein sonniges Wochenende
Grundsätzlich die KV-BBG. Wenn der Mitarbeiter aber ohnehin schon freiwillig versichert ist und Festbeträge zahlt, würde die Überschreitung der RV-BBG zu prüfen sein.
Letztlich also immer dann, wenn bei einer Abrechnung im alten Jahr auf einen höheren Betrag noch Beiträge einbehalten werden, als im aktuellen Jahr.
Hallo Björn,
können Sie mir sagen, wie die Standardlohnart für laufende Bezüge für die Überstundenabgeltung in Lohn und Gehalt ist? Für Einmalbezug ist es ja die 3890.
Vielen Dank und viele Grüße
Christina
Hallo Christina,
leider nein, da wir nur LODAS im Einsatz haben. Aber suchen Sie doch mal im Hilfe Center nach Überstunden, da gibt es für Lohn und Gehalt bestimmt auch ein Dokument.
Gruß
Björn
1100 ist Überstunden laufend
1100 ÜStd laufend nach Stunden, 1350 als Betrag. Einfach mal in dem 1000er Bereich schauen.