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Überstunden bzw. Umverteilung der Arbeitszeit - KUG

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letzte Antwort am 04.05.2020 18:03:52 von bodensee
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Roswitha1
Aufsteiger
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Hallo liebe Community,
Hallo liebes DATEV-Team,

 

unsere Mitarbeiter wurden zur Sicherheit in 2 Teams aufgeteilt. 2 Wochen arbeiten / 2 Wochen Kurzarbeit.

Nun habe ich eine MA mit täglich 4 Stunden/5 Tage die Woche normalerweise beschäftigt ist. 

 

Da eine andere MA erkrankt ist, wurden jetzt an 2 Tagen statt 4, 6 Stunden gearbeitet. 

Ich kann eine andere MA nicht aus der Kurzarbeit nehmen, wegen der Quarantäne.

 

Reicht es, wenn ich die zu viel gearbeiteten Stunden in den 2 Wochen wo gearbeitet wird, von den Stunden in den 2 Wochen Kurzarbeit abziehe? 

 

Geht das dann in Ordnung oder wird das als Überstunden gesehen?

 

Bitte dringend um Hilfe.

 

Vielen Dank.

 

LG

Roswitha 

DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Roswitha,

 

leider können wir Ihnen keine rechtlichen Auskünfte geben, ob diese mehr geleistete Arbeitszeit als Überstunden zu rechnen sind oder nicht. Halten Sie hierzu bitte Rücksprache mit der jeweiligen Agentur für Arbeit.

 

 

@ Community: Vielleicht kann auch hier jemand aus der Praxis seine Erfahrungen schildern. Danke!

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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bodensee
Allwissender
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Ich bin zwar kein Arbeistrechtler, aber eindeutig sind es Überstunden. 

 

MA arbeitet 30 Std / Woche und schuldet nur 20 = > 10 Überstunden die Woche. 

 

Bzgl. der Kurzarbeit muss nun eine Kürzung um die 10 Überstunden erfolgen. 

Bzgl.der Normalarbeit kommt es darauf ob die Überstunden ausbezahlt werden sollen oder später durch Freiszeit ausgeglichen werden sollen ( Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Roswitha1
Aufsteiger
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Vielen Dank für Ihre Hilfe Herr Eberhardt.

 

LG Roswitha1

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sschu
Einsteiger
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Hallo Herr Eberhardt,

 

wir haben folgenden Fall:

 

Der Monat hat 176 Stunden und die Arbeitstage sind von Montag bis Freitag, der Mitarbeiter arbeitet davon 88 Stunden (11 Arbeitstage) und macht 88 Stunden Kurzarbeit (11 Arbeitstage). Aufgrund einer notwendigen Reparatur arbeitet der Mitarbeiter zusätzlich an einem Samstag für 8 Stunden.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, bezahle ich dem Mitarbeiter dann 12 Tage (11 Tage normale Arbeit und 1 Tag für die Reparaturarbeiten) á 8 Stunden = 96 Stunden und zahle nur 80 Stunden Kurzarbeit (statt 88 Stunden) aus? Damit würden keine Überstunden bezahlt. Oder zahle ich den zusätzlichen Samstag als Überstunden aus und berücksichtige den Betrag der Überstunden beim Brutto Ist Entgelt, aber nicht beim Brutto Soll Entgelt? Dadurch würde das Kurzarbeitergeld ja auch gekürzt!

 

Vielen Dank.

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bodensee
Allwissender
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Zu bezahlen sind 96 Studen ( 12*8) , das KUG wird durch die Samstagsstunden um 8 Std. gekürzt. 

 

Ob Sie die Überstunden ausbezahlen ggf.mit Zuschlag ist eine frage des Arbeits- oder Tarifvertrags oder ob diese ggf. als Freizeit genommen werden. Das muss mit dem AG abgeklärt werden. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 04.05.2020 18:03:52 von bodensee
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