Hallo, liebe Community,
aus dem letzten Jahr 2022 haben sich 136 Überstunden angesammelt. Da sie nicht ausgezahlt werden können, sollen sie ab 10/2023 in ein Wertguthaben fließen, welches für ein Sabbatjahr in 2024 genutzt werden soll. Das laufende Brutto wird um 30% gemindert und sieht in der Abrechnung gut aus. Da die Überstunden bisher nicht erfasst wurden, habe ich diese als Einmalbezug in 10/2023 abgerechnet. Gleichzeitig habe ich mit SLA 368 den WGH Zuwachs in gleicher Höhe und mit SLA 202 den Einbehalt des WGH´s im Minus eingebucht. Zum Verständnis habe ich den Abrechnungsbereich angehängt.
Nun erhalte ich eine Fehlermeldung:
Negative SV-Brutti werden automatisch auf Null gesetzt, da keine negativen Beiträge zur SV berechnet werden. Sollten Sie negative Bruttobeträge erfasst haben, prüfen Sie Ihre Eingaben und führen ggf. eine Wiederabrechnung durch. Erfassen Sie über eine Nachberechnung den negativen Bruttobetrag in dem zu korrigierenden Monat. Das überzahlte Brutto und SV-Beiträge werden dann korrekt abgerechnet.
Somit werden für das laufende Gehalt von 2.877,- € keine SV-Beiträge bezahlt, sondern nur für den Einmalbezug. Verstehe ich nicht. Wo liegt mein Denkfehler?
Nun meine Fragen:
Ist die Abrechnung des Einbehaltes als laufender monatlicher Bezug richtig?
Kann die Fehlermeldung in diesem Fall ignoriert werden oder gibt es eine andere Variante?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Sie haben mit der Lohnart 32 eine Überstundenabgeltung auf der Abrechnung dargestellt, welche als Einmalzahlung ausgewiesen wird. Wenn genau dieser Betrag in das Wertguthaben fließen soll, dann ist auch der Abzug mit einer Einmalbezugslohnart abzurechnen.
Somit muss die gleiche Summe mit einer neuen Lohnart und der Stammlohnart z.B. 203 ins Minus gebucht werden. Wenn weiterhin ein Teil des Gehalts in das Wertguthaben fließen soll und Sie dies ebenfalls auf der Abrechnung darstellen möchten, ist hier der Abzug mit der Lohnart 202 in Höhe des einbehaltenen Gehalts abzurechnen.
Die Gesamtsumme aus dem einbehaltenen Einmalbezug und laufendem Bezug kann über die Buchung der Lohnart 368 vorgenommen werden. Hier gibt es keine Unterscheidung.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, dann können Sie sich gerne über einen anderen Service-Kanal bei uns melden.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe,
die Abrechnung sieht jetzt logischer aus und es kommt keine Fehlermeldung mehr.
Liebe Grüße