Das läuft über die Gewerbeanmeldung gegenüber dem Finanzamt bzw. dort mal kurz anrufen. Lodas macht da meines Wissens nichts.
Hm, ich dachte Lodas könnte es selbst machen. Habe dazu auch nichts gefunden.
Anrufen oder einen kurzen Zweizeiler an das FA. Mit der Gewerbeanmeldung geht das nicht automatisch, die wisse ja nicht ob derjenige AN einstellt oder nicht.
Über Lodas funktioniert das nicht.
Wenn bei Arbeitnehmeranmeldungen die Anmeldung Estam ablehnt wird (kein AG-Kennzeichen) rufe ich beim Finanzamt an. Dann wird ein Fragebogen rausgeschickt.
Früher wurde auch auf Zuruf gleich das Kennzeichen gesetzt aber die letzten Male ging es nicht mehr so easy.
Umgekehrt natürlich auch dran denken einen kurzen Brief zu schreiben, dass das A-Signal wieder gelöscht wird, wenn alle Arbeitnehmer ausgeschieden sind (und keine mehr eingestellt werden sollen), damit es nicht - im Extremfall - über ein Jahr später eine Mahnung vom Finanzamt gibt, weil die LSt-Meldung fehlt.
Reihenfolge:
Gewerbeanmeldung- diese wird automatisch dem FA mitgeteilt von der Stadt/ Gemeinde, dann schickt das FA Fragebogen zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit und dort wird abgefragt AN beschäftigt ja/nein => A-signal wird gesetzt oder auch nicht.
Hallo,
sorry das ich mich hier mit einer Zwischenfrage einmische, ich wollte gerade ebenfalls ein Thema bzgl.
des Arbeitgeber-Signals eröffnen.
Wenn mit dem Finanzamt abgeklärt wurde, dass das Arbeitgeber-Signal gesetzt werden soll,
kann dann einfach eine "Wiederholung" der entsprechenden Lohnabrechnung gesendet werden,
so dass dann sowohl Elstam als auch die Lohnsteuer-Anmeldung übermittelt wird?
Oder muss dann nochmal manuell eingegriffen werden?
Frage ist für das Programm LODAS
Die Lohnsteuer-Anmeldung wird auch ohne Arbeitgeber-Signal/Merkmal übermittelt.
Du musst dann nur noch die Elstam-Anmeldungen manuell ausführen.
@SabBRB schrieb:Anrufen oder einen kurzen Zweizeiler an das FA. Mit der Gewerbeanmeldung geht das nicht automatisch, die wisse ja nicht ob derjenige AN einstellt oder nicht.
OK. Ich meine natürlich nicht die städtische Gewerbeanmeldung, aber schon die ans FA mit den vorgesehenen Feldern zum Lohn.