Ich habe ein Problem mit den A1-Bescheinigungen in LuG. Wir haben ein Transportunternehmen als Mandant, die je nach Auftrag Lieferungen in die Schweiz, Lichtenstein und Österreich verbringt oder dort abholt, diese Fahrten sind meistens nur Stundenfahrten max. Tagesfahrten. Die Auftraggeber sind immer verschieden und können im Vorfeld nicht festgelegt werden.
Nun soll ich für die LKW Fahrer, die ansonsten ausschließlich in Deutschland fahren Dauer A1-Bescheinigungnen für diese Länder über Datev beantragen. Aber wie mache ich das? Da ich überhaupt nicht weiß, wann ein MA wieder für eine Lieferung ins Ausland muss, soll ich Bescheinigung vom 01.01.-31.12. beantragen. Gerade im Speditionsgewerbe ist das ja gang und gebe, das kurzfristige Grenzübertritte stattfinden.
Leider scheitere ich schon an den Mandantenstammdaten, da ich dort ja Adressen für die drei Länder angeben muss. Diese Adressen habe ich aber überhaupt nicht. Beim Arbeitnehmer habe ich die Möglichkeit zu sagen, das kein fester Arbeitsort vorhanden ist.
Weiß jemand was ich tun kann?
Hallo,
hier müsste eine A1-Bescheinigung für eine Beschäftigung in mehreren Mitgliedstaaten beantragt werden. Elektronisch ist das nicht möglich, deshalb müsste ganz klassisch ein Papier-Antrag ausgefüllt werden (zu finden unter https://dvka.de/de/arbeitgeber_arbeitnehmer/antraege_finden/gewoehnliche_erwerbstaetigkeit_mitgliedstaaten/gewoehnliche_erwerbstaetigkeit_mitgliedstaaten.html).
Gruß
Dann scheint ja die AOK in dem Fall überhaupt nicht zuständig zu sein.
Vor allem muss der AG jetzt doch mal die MA raussuchen, die tatsächlich in die drei Länder fahren. Sollte dann ein neuer dazu kommen, dann müsste er extra beantragt werden.
Bitte daran denken, die A1 Bescheinigung ist nur ein Teil der notwendigen Formalien bei einer Entsendung. Je nach Land kommen weitere unterschiedliche nationale Bestimmungen hinzu.
In Österreich gitl gem. einem Merkblatt der IHK:
"Grundsätzlich hat der Arbeitgeber Mitarbeiter, die er nach Österreich entsendet, bei der „Zentralen Koordinationsstellen des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung” (ZKO) anzumelden. Die Meldung hat ausschließlich online zu erfolgen."
Grundsätzlich müssen bei Kontrollen [in Österreich] vor Ort folgende Unterlagen vorgelegt werden:
In Frankreich sind die nationalen Bestimmungen noch deutlich umfassender. Neben der Anmeldung in einem Online Portal muss unter anderem ein Vertreter mit Sitz in Frankreich genannt werden. Diverse, in das Französische übersetzte Unterlagen (z.B. A1-Bescheinigung, Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Gesundheitszeugnis), müssen mitgeführt werden.
Hinweis: Die Krankenkassen teilen grundsätzlich (sofern schon technisch möglich) die Beantragung einer A1 Bescheinigung für das jeweilige Land den ausländischen Behörden mit. Falls also lediglich für Österreich eine A1 Bescheinigung bei einer deutschen Krankenkasse beantragt wird, die Anmeldung auf der österreichischen Online Plattform aber unterbleibt, so könnte das Nachfragen nach sich ziehen.