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AAG-Antrag Kürzung auf Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich durch Krankenkasse

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letzte Antwort am 18.05.2022 09:27:24 von Anke-G
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Anke-G
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Hallo , ich habe heute bereits den Beitrag vom 22.02.2022 zur AAG-Kürzung auf die Beitragsbemessungsgrenze gelesen. Das vorab. Ich habe jetzt allerdings den Fall, dass mein Antrag auf AAG-Erstattung an die VBU , der programmtechnisch bereits auf die BBG gekürzt war, nochmals von der VBU gekürzt wurde. Ich habe für unseren Mandaten dagegen Widerspruch erhoben. Allerdings erhielt ich von der VBU heute Vormittag einen Anruf, in dem mir mitgeteilt wurde, dass der Antrag mit ungekürzter Lohnfortzahlung zu melden ist und die Kürzung von der VBU vorgenommen wird. Da hatte ich jetzt leider keine wirklich guten Argumente bereit. Ich habe der Kasse zwar erklärt, das die Kürzung programmtechnisch erfolgt und ich darauf keinen Einfluss habe, aber das hat die VBU jetzt nicht wirklich interessiert. Wie bekomme ich nun für meinen Mandanten das Problem gelöst? Es muss ja irgendwo verankert sein, wie das zu handhaben ist bzw. wer die Kürzung vornimmt. Es wäre schön, wenn mir da jemand weiter helfen kann.

 

 

LG Anke

TN
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Augenblicklich fällt mir dazu nur das Häkchen für die U2 ein:

TN_0-1652094535500.png

 

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Anke-G
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Das ist leider nicht die Lösung. Bei mir geht es auch um die U1. Trotzdem vielen Dank.

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AnfrageausdemLohn
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Eine Lösung ist es nicht, aber manuelle Meldung über SV.net?

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TN
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Wenn sich das mit LuG nicht einstellen lässt, vermute ich mal, dass die Krankenkasse falsch liegt - kommt öfter mal vor. Und LuG ist meines Wissens nach hier sauber programmiert.

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Anke-G
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Das wäre auf jeden Fall eine Lösung, um den Mandanten zu seinem Erstattungsbetrag zu verhelfen. Aber noch besser wäre es, wenn ich ein gutes Argument für die Krankenkasse hätte, dass sie sich im Irrtum befindet. Denn eigentlich weiß ich, dass DATEV da sehr drauf achtet, die Vorschriften einzuhalten.

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HJansen
Einsteiger
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Hallo,

 

also, ich kann mir nicht vorstellen, dass die DATEV Berechnung fehlerhaft sein soll. DATEV macht ja schon selbst die Begrenzung auf die BBG

HJansen_1-1652102533486.png

 

 

Über die Monatsstammdaten, Erstattung nach dem AAG kann man allerdings manuell eingreifen

HJansen_0-1652102409743.png

 

Beste Grüße

 

 

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Anke-G
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Besten Dank, das werde ich mal ausprobieren. Ich arbeite seit 1992 mit Datev, erst mit Desy, dann mit LODAS und seit dem es Lohn und Gehalt gibt, mit Lohn und Gehalt. Dies war jetzt aber neu für mich.

 

Ich muss jedoch mal darauf hinweisen, dass ich inzwischen im Hilfecenter im Dokument 1021671 den folgenden Hinweis gefunden habe:

 

AnkeG_0-1652104805230.png

 

Dies ist allerdings nicht der Fall, auf Seite 1 des Erstattungsantrages habe ich den gekürzten Betrag.

 

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TN
Fachmann
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Nochmal stark spekuliert: ist bei der Krankenkasse das Begrenzungshäkchen für die U2 vielleicht drin und das wirkt sich womöglich auch auf die U1 aus?

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Anke-G
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Nein, da setzte ich grundsätzlich keinen Haken, weil die Begrenzung bei U2 lt. BSG-Urteil vom 13.12.2011 (B 1 KR 7/11 R) unzulässig ist.

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TN
Fachmann
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Wunderbar, nur dann leider wirklich keine Lösung. Hatten Sie mal die Erfassung in den Monatsstammdaten ausprobiert und das ergab auch keine Lösung?

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Anke,

 


ob bei der Ermittlung des erstattungsfähigen Entgelts auf die BBG abgegrenzt wird oder nicht, legt jede Krankenkasse für sich in ihrer Satzung fest. 


Diese Festlegungen sind im Rechenzentrum hinterlegt und können nicht beeinflusst werden. Wenn die Krankenkasse in ihrer Satzung die Begrenzung auf die BBG festgelegt hat, wird diese automatisch berücksichtigt. 


Gerne prüfen wir diesen Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über die üblichen Servicekanäle an uns.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
Anke-G
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Hallo Herr Platz,

das habe ich schon verstanden, das es automatisch gekürzt wird. Das Problem scheint die Datenübermittlung an die Krankenkasse zu sein. Denn wie im DATEV-Hilfecenter in Dokument 1021671 zu lesen ist, gibt es eine Datensatzbescheibung nach der auf Seite 1 des Erstattungsantrages das fortgezahlte Arbeitsentgelt ohne Begrenzung auf die BBG auszuweisen ist. Das ist aber nicht der Fall. Auf der ersten Seite ist der fortgezahlte Betrag schon gekürzt ausgewiesen. Das volle Monatsbrutto wird zwar ohne Kürzung ausgewiesen, aber nicht das fortgezahlte Arbeitsentgelt. 

AnkeG_0-1652275958213.png

Ich denke mal, da ist der Fehler zu suchen.

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Anke,


dieser Sachverhalt sollte tatsächlich individuell geprüft werden.


Bitte wenden Sie sich, wie bereits @Matthias_Platz geschrieben hat, über die üblichen Servicekanäle an uns.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Anke-G
Beginner
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Besten Dank, ich habe inzwischen den Kundensupport kontaktiert und bestätigt bekommen, dass auf Seite 1 des Antrags das gekürzte fortgezahlte Entgelt ausgewiesen wird, statt das ungekürzte Entgelt. Man arbeitet an der Problemlösung. Vorerst kann man sich über die Monatsstammdaten behelfen, nur sollte man das gleich machen. Eine Korrektur meines falschen Antrages erfolgt im Nachhinein nicht.

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letzte Antwort am 18.05.2022 09:27:24 von Anke-G
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