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Abfindung im Folgejahr

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letzte Antwort am 01.09.2020 12:47:52 von Astrid_Preuß
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fraggle
Beginner
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Guten Tag,

 

ich brauch mal Hilfe bezüglich einer Abfindungszahlung im Folgejahr.

Ein MA wurde zum 31.12.2020. Er erhält eine Abfindung, möchte aber diese gern im Folgejahr sprich im Januar 2021 ausgezahlt bekommen.

Wie gebe ich das ein? Ich melde ihn zum 31.12.20 ja ab. Muss ich ihn dann im Januar wieder An- und Abmelden?

LA 4310? Was muss ich alles beachten?

 

Vielen Dank schon mal vorab.

 

Mit Freundlichem Gruß

 

Irini Frangioudakis

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
324 Mal angesehen

Hallo Irini Frangioudakis,


als DATEV können wir Ihnen hierzu keine rechtliche Auskunft geben.


Soll die Abfindung nach dem Austritt des Mitarbeiters ausgezahlt werden, können Sie auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum den letzten abzurechnenden Monat auf den aktuellen Abrechnungsmonat hochsetzen und die Abfindung dem letzten Beschäftigungszeitraum (12/2019) zuordnen.


Ob Sie hierfür die Lohnart 4310 für die Fünftelregelung heranziehen können, klären Sie bitte im Vorfeld mit dem Finanzamt ab. Wir empfehlen in diesem Fall die Lohnart 4330 für die jährliche Versteuerung.


Soll die Lohnsteuerbescheinigung für 2019 korrigiert werden, schlüsseln Sie auch auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Steuer | Besonderheiten bei der Mitarbeitereinstellung „Entstehungsprinzip“. Bitte beachten Sie hier, dass dies im Normalfall nur die ersten 3 Januarwochen ohne Rücksprache mit dem Finanzamt zulässig ist.


Viele Grüße aus Nürnberg


Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 01.09.2020 12:47:52 von Astrid_Preuß
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