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Abrechnung Essenszuschuss durch Lunchit App

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letzte Antwort am 23.12.2020 23:11:15 von GregorR
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GregorR
Beginner
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Soweit ich weiß ist es für Mitarbeiter in DE möglich einen Essenszuschuss bis zu 3,10€ pro Tag über die Lunchit-App zu erhalten wenn der Arbeitgeber das anbietet. Dabei wird der entsprechende Kassenzettel mit der App eingescannt und der Betrag der die Mahlzeit ausmacht eingetragen, falls noch nicht automatisch erkannt.

Das sollte aber ein steuerfreier Zuschuss sein, sollten KV, RV, AV und PV davon nicht unbeeinflusst bleiben?

 

In meinem Fall ist es so, dass ich aus DE für ein Unternehmen in AT arbeite. Ich habe in AT auch keinen Arbeitsplatz, arbeite also permanent im Homeoffice aus DE. Ich kann deswegen ein Arbeitszimmer voll absetzen und habe auch nur die deutschen Urlaubs- und Feiertage.

Die Lohnabrechnung erhalte ich von einem deutschen Steuerbüro zu dem ich keinen Kontakt habe und dort wird in Datev verwaltet. Das Geld wird dann von meinem Arbeitgeber angewiesen.


Unter den Lohnarten steht noch ein Kommentar: "Sie sind für die Zahlung der Lohnsteuer verantwortlich. 
Bitte melden Sie sich bei Ihrem Finanzamt." Und das Finanzamt hat laut eigenen Angaben auch keine Infos oder Meldungen über die Beschäftigung erhalten weshalb ich stets den Bruttobetrag an das Finanzamt melde.

 

Die Abzüge für KV, RV, AV und PV haben aber immer gepasst, zumindest wenn es nach den Online-Brutto-Netto-Rechnern geht.

 

Auf dem Lohnbescheid steht ein Gesamt-Brutto für den Monat, aber kein steuerpflichtiges Brutto. Bei mir ist der Datev-Ausdruck mit "Steuer/Sozialversicherung" leer. Also Gesamt-Brutto, als nächstes kommt SV-rechtliche Abzüge, dann Netto-Verdienst.

 

Der Netto-Verdienst beinhaltet die nicht gezahlte Lohnsteuer, die ja, so wie ich es verstehe, identisch ist mit der Einkommenssteuer, nur halt normal automatisch monatlich im Voraus bezahlt wird. Ich bezahle selbst vierteljährlich eine Vorauszahlung an das Finanzamt. Ich bin aber normal angestellt.

 

Ich sehe in der Verdienstbescheinigung unten links ein kumuliertes Gesamtbrutto, darunter ein Feld Steuer-Brutto, das aber schon immer leer gewesen ist, genauso wie das Steuer-Brutto für den Monat fehlt. So ist es auch jetzt mit dem Essenszuschuss.


Nun habe ich das erste mal die Abrechnung inklusive der Erstattung für das Essensgeld erhalten. Nur auf dem Lohnbescheid ist der Essenszuschuss als Lohnart 004 eingetragen und wurde auch auf das Gesamtbrutto aufgerechnet. Jetzt kann ich also nicht mehr einfach das Gesamtbrutto melden, sondern ziehe händisch die Summe der Essenszuschüsse ab um die Steuerfreiheit zu erreichen? Allerdings sind ja auch KV, RV, AV und PV davon betroffen.

Ich wundere mich außerdem, ich habe gelesen dass es für den Essenszuschuss bestimmte Buchungsnummern gibt, bei mir steht aber Lohnart 003 für Gehalt ohne LSt. und Lohnart 004 für den Essenszuschuss. Ich frage mich ob die Nummern eine vereinfachte Darstellung für den Arbeitnehmer sind oder eine Buchungsnummer gewählt wurde, mit der man Einkommensarten frei angeben kann.

 

Soweit ich gelesen habe sollte es zumindest auch ein steuerpflichtiges Brutto als Angabe geben und das wäre der Betrag den ich an das Finanzamt melden müsste.

Kann bitte jemand weiterhelfen damit ich sicher stellen kann, dass das Brutto, dass ich an das Finanzamt melde korrekt ist und KV, RV, AV und PV auch korrekt berechnet werden?

Vielen Dank,
Gregor

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 6
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Hallo,

 


leider können wir Ihnen anhand der Angaben keine konkrete Lösung bieten. Der Sachverhalt muss individuell geprüft werden.


Wenden Sie sich dazu bitte an die für Sie zuständige Steuerkanzlei die Ihre Lohnabrechnung erstellt. 

 

 

 

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

 

 

Matthias Platz

 

Personalwirtschaft

 

DATEV eG

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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GregorR
Beginner
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Nachricht 3 von 6
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Hallo,

leider ist das nicht möglich. Die Kanzlei will nur die Abrechnung machen und ich wäre nicht ihr Kunde.

Könnten Sie mir nicht sagen, wie so ein Essenszuschuss korrekt gebucht wird?

Besten Dank,
Sebastian Jurk

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DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 6
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Guten Morgen Herr Jurk,

 

leider können wir als DATEV keine rechtlichen Auskünfte geben.

 

Vielleicht hat jemand aus der Community noch einen Rat oder Tipp für Sie?

 

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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TN
Fachmann
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Nachricht 5 von 6
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Aus den Lohnarten ist zu schließen, dass die Abrechnung mit dem Programm Lodas durchgeführt wird.

Unterschiedlich zu behandelnde Vergütungsarten werden durch unterschiedliche Lohnarten mit ihnen jeweils innewohnenden Lohnarteneigenschaften abgerechnet.

 

Der Sachbezugswert für ein Mittagessen beträgt in 2020 3,40 €. Dieser kann pauschal versteuert werden. Bitte prüfen Sie doch die 3 Spalten rechts neben den Lohnarten. Steht da bei dem Essengeld unter Steuer P oder L? Und bei SV F oder L?

 

Alternativ könnten Sie auch einen Screen des Teils der Abrechnung hier einstellen, der den Teil der Berechnung, Versteuerung und Verbeitragung abbildet.

 

Da ein AT-AG lohnsteuerlich in Deutschland nicht als AG gilt, müssen Sie Ihre Lohnsteuer in AT zahlen. Eigentlich sollte Ihnen der StB eine Bescheinigung über die Summe des steuerpflichtigen Brutto ausstellen und das Lohnkonto beifügen. Beides könnten Sie dann in AT einreichen.

 

Ob nun das Essengeld zum in AT zu versteuernden Brutto gehört oder nicht, kann man leider erst erkennen, wenn man die Lohnartenschlüsselung sieht. Denn meiner Kenntnis nach sind beide Varianten möglich.

 

Aber da das Essengeld einen Sachbezug darstellt, müsste er im Bruttoteil (zur Versteuerung und Verbeitragung) und im Nettobereich als Nettoabzug stehen - es sei denn, Sie leisten zunächst Vorauszahlungen an Lunchit.

Es müsste gewährleistet sein, dass Sie nicht einerseits die Sache und andererseits das Geld zusätzlich bekommen.

 

 

 

 

 

 

 

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GregorR
Beginner
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Nachricht 6 von 6
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Hallo TN,

 

vielen Dank für die Antwort.

Mein Arbeitgeber erstattet mir nur 3€, vermutlich geht es da um Fairness den anderen Mitarbeitern in AT gegenüber, die etwas andere Regeln haben.

Neben den Lohnarten sind drei Spalten mit den Überschriften St, SV und GB. Bei beiden Lohnarten steht dort dann F, L und J.

Ist es ok einen Screen einzureichen der mein Einkommen zeigt oder soll ich da etwas ausblenden? (Firma, Kontonummer usw. sicherlich eh.)

 

Das mit der Lohnsteuer ist bei mir so geregelt weil ich halt wirklich nicht in AT arbeite. Ich bin schon immer nur in DE und habe dort auch keinen Arbeitsplatz. Bzw. besuche nur etwa 1 mal pro Jahr Wien.
Ich habe die deutschen Feier- und Urlaubstage usw. Und kann deswegen auch ein Arbeitszimmer ganz absetzen, ist so mit dem SB vom FA abgeklärt.

Oder hätte ich bisher wirklich die deutschen Regeln haben müssen aber meine Steuererklärung trotzdem in AT abgeben müssen obwohl ich dort nicht arbeite?

 

Mit der Lunchit-App kauft man sich, in DE für etwa 3€ egal wo etwas zu essen und scannt dann die Rechnung in Lunchit ein. Dort bereinigt man notfalls noch die Summe damit nur das Essen berechnet wird. In meinem Fall maximal 3€ pro Tag, mehr wird nicht angerechnet. Lunchit meldet die Daten an den Arbeitgeber, der dann die Erstattung auszahlt.

Besten Dank!

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letzte Antwort am 23.12.2020 23:11:15 von GregorR
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