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Abrechnung einzelner Tätigkeitstage in D eines niederländischen AN

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letzte Antwort am 18.02.2022 12:33:06 von t_r_
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mhaas
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Moin,

 

ich habe folgenden aktuellen Fall:
Wir haben einen MA, der niederländischer Staatsbürger ist und bei unserer belgischen Niederlassung beschäftigt wird (aus abrechnungstechnischen Gründen). Dieser Kollege ist pro Monat an zwei, drei, vier Tagen in Deutschland tätig (ggf. auch an einzelnen Tagen in anderen europäischen Ländern) und wir haben schon geklärt, dass sein Entgelt dann für die Tage, die er in D tätig wird, entsprechend aufgeteilt und hier versteuert werden muss.

Eine entsprechende SteuerID liegt uns bereits vor.

 

Jemand eine Idee, wie ich das in LODAS am sinnvollsten einrichte? Denn er bekommt von uns in D kein Entgelt bezahlt (sv-plichtig ist das Entgelt ebenfalls nicht in D).

Beispiel: MA bekommt laut Vertrag z.B. 5.000 €. Im Februar (20 AT nach niederländischem Recht) ist er an drei Tagen in D tätig. Entsprechend würde ich einen Betrag von 750,00 € der deutschen Steuer unterwerfen und auch abführen müssen. Es wird allerdings der verbleibende Nettobetrag nicht zur Auszahlung gebracht, da der Abrechner in den NL, nur 750 € nicht der niederländischen Versteuerung unterwirft und den sich dort ergebenden Auszahlungsbetrag komplett zur Zahlung anweist.

 

Ich hoffe, ich konnte mich irgendwie verständlich machen.

 

VG
MH

Lang may yer lum reek
cro
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Handelt es sich nicht um Reisetätigkeit eine NL-AN, der dafür pauschalen Aufwendungsersatz nach NL-Recht in NL erhält?

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mhaas
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Nein, leider nicht.

 

Mit den NL gibt es eine Sonderregelung, dass der Arbeitslohn in solchen Fällen aufzuteilen ist. Sofern er für die Tage in D Reisekosten geltend machen würde, müssten diese zusätzlich der deutschen Besteuerung unterworfen werden.

 

Wir werden dann ja eigentlich auch die einbehaltene Lohnsteuer vom MA wiederholen müssen ...

Lang may yer lum reek
t_r_
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Guten Morgen Herr Haas,

 

wenn ich Sie richtig verstehe, werden Ihre Beispiel EUR 750,00 brutto = netto in den Niederlanden ausgezahlt?!

 

Dann würde ich die EUR 750,00 in D versteuern, die EUR 750,00 als Vorschuss abziehen und die Überzahlung dem niederländischen Kollegen mitteilen, damit dieser die Überzahlung im kommenden Monat als Vorschuss abziehen kann.

 

Viele Grüße

T. Reich

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mhaas
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Genau, Herr Reich ... funktioniert nur nicht 1:1, da die Abrechnung über einen anderen Mandanten erfolgt, als der bei dem wir hier in D die Lohnsteuer einbehalten ... es ist kompliziert 😁

 

Ich habe jetzt die "Überzahlung" der abgeführten Lohnsteuer stehenlassen und der MA muss uns den Betrag erstatten. Das sieht zumindest schick aus und führt bei uns dann auch zu einer sauberen Buchführung.

Lang may yer lum reek
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t_r_
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Ich habe jetzt die "Überzahlung" der abgeführten Lohnsteuer stehenlassen und der MA muss uns den Betrag erstatten. Das sieht zumindest schick aus und führt bei uns dann auch zu einer sauberen Buchführung.

So haben Sie es auf jeden Fall gut dokumentiert.

 

funktioniert nur nicht 1:1, da die Abrechnung über einen anderen Mandanten erfolgt, als der bei dem wir hier in D die Lohnsteuer einbehalten

Das es sich um einen anderen Mandanten handelt, habe ich mir gedacht. Ich hatte nur gedacht, dass man bei diesem anderen Mandanten die Überzahlung aus Ihrem Lohn als Nettoabzug einbehalten könnte. In der Regel hat man doch zwischen den einzelnen Konzern-Unternehmen Verrechnungskonten, so dass es darüber verrechnet werden könnte.

Sie nehmen die niederländische Abrechnung mit dem Einbehalt zu Ihrem Lohnkonto und der Kollege in den Niederlanden Ihre Lohnabrechnung zu seinen Unterlagen.

 

Aber, Hauptsache ist ja, dass Sie für sich eine Lösung haben.

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letzte Antwort am 18.02.2022 12:33:06 von t_r_
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