Hallo.
Ein Arbeitnehmer soll einen Amazon-Gutschein über 100 EUR erhalten. Der Gutschein soll pauschal versteuert werden. Die Sozialversicherungsbeiträge sollen komplett vom Arbeitgeber übernommen werden.
Dieser Arbeitnehmer ist mehrfachbeschäftigt und bleibt mit seinem Gesamtbrutto aus beiden Beschäftigungen innerhalb der Gleitzone.
In Lexinform (1080841) lautet es:
4 Abrechnung von Netto-Sachzuwendungen
Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer, die zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden, werden mit 30 % pauschalversteuert und sind
sozialversicherungspflichtig. Damit der Arbeitnehmer die Sachzuwendung ohne Abzüge erhält, kann der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung übernehmen. Die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber stellt einen geldwerten Vorteil dar, der als Geldzuwendung individuell zu versteuern ist. Die darauf entfallende individuelle Versteuerung durch den Arbeitnehmer kann ebenfalls durch den Arbeitgeber übernommen werden. Für die Möglichkeit zur Übernahme aller anfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für die Sachzuwendung durch den Arbeitgeber steht Ihnen hierfür die Lohnart.
2770 - Sachzuwendung, nto,p.St.,SV-pflichtig zur Verfügung.
Nun erhält der Arbeitnehmer mit diesem Sachbezug aber trotzdem weniger netto als ohne den Sachbezug.
Liegt das an der Nettolohnart, die in der Gleitzone, nicht den reduzierten Arbeitnehmerbeitrag, sondern den regulären Arbeitnehmerbeitrag berücksichtigt?
Oder gäbe es eine Möglichkeit ohne Abzüge für den Arbeitnehmer?
Vielen Dank.
Hallo,
dieser Sachverhalt bedarf einer individuellen Prüfung.
Wenden Sie sich dazu bitte an unseren Programmservice für Lohn und Gehalt (+49 911 31935600; Servicekontakt pro).
Vielen Dank und freundliche Grüße
Michaela Riedel
Personalwirtschaft
DATEV eG