Hallo zusammen,
bei Altverträgen der betrieblichen Altersvorsorge, die bis 2005 abgeschlossen wurden, gibt es ja die Möglichkeit, die anfallenden pauschalen Steuern, die z.B. durch Umwandlung der Jahresleistung entstanden sind, auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Die Lohnart hierfür ist vom Vorgänger mit "925- übernommene pauschale Steuern" ausgewählt worden.
Wie ist denn die richtige Verbuchung in der FiBu? Wenn man die Lohnart dem Konto Vorschuss zuordnet, ist es falsch, oder?