In den Mandantendaten steht unter Adresse/ Abweichende Korrespondenzadresse des Arbeitgebers unsere Kanzlei. Da wir nun umgezogen sind stellt sich die Frage, ob die neue Anschrift händisch in jedem Lohnmandat geändert werden muss oder ob es dafür ein automatisiertes Verfahren gibt. Vielen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Also mir wäre keine Möglichkeit bekannt, dass Sie über die Kanzleiebene übergreifend über alle Mandanten eine abweichende Korrespondenzanschrift erfassen könnten.
Möglich wäre es über den Importassistenten die Adresse pro Mandant zu importieren. Sie müssten dann trotzdem jeden Mandanten öffnen und den Importassistenten durchlaufen.
Dafür wäre nur eine kleine Excel-Tabelle mit Name, Straße, Postleitzahl und Ort in A1 bis A4 notwendig. Dann als csv-Datei (Trennzeichen-getrennt) speichern und schließen.
In den ersten Mandanten die vier Felder über den Importassistenten zuordnen und importieren. Danach brauchen Sie es "nur noch" pro Mandant über den Importassistenten zu importieren.
Bei uns hatte sich die Betriebsdatenpflege darüber beklagt, dass dieser Eintrag falsch wäre, und schleunigst entfernt werden müsse...
Ergänzend zu dem Hinweis von @TN hier die Ausführungen der Agentur für Arbeit dazu, Seite 27ff.:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013289.pdf
Hallo,
auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Adresse | Abweichende Korrespondenzanschrift des Arbeitgebers haben Sie die Möglichkeit eine abweichende Postanschrift zu erfassen.
Die Angaben im Feld "Anschriftenzusatz" werden für das A1-Verfahren und die Lohnsteuerbescheinigung herangezogen.
Ein automatisiertes Verfahren zur Eingabe bzw. zur Änderung ist in Lohn und Gehalt nicht möglich, die Daten müssen manuell hinterlegt werden.
Viele Grüße aus Nürnberg
Matthias Platz
Personalwirtschaft
DATEV eG