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Abweichender Bruttolistenpreis bei Elektroautos

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letzte Antwort am 10.03.2021 13:42:04 von Matthias_Platz
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Holly1968
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In der neuen Version von Lohn und Gehalt kann man ja jetzt den abweichenden Bruttolistenpreis für die Umsatzsteuer erfassen bei Elektrofahrzeugen, so dass der Differenzbetrag automatisch mit dem Buchungsbeleg übergeben wird.

Nun zur Frage:

Mit den Privatfahrten 1% klappt da ja, aber was ist mit den Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte?

Muss das weiterhin manuell gebucht werden?

mhaas
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Ergänzend dazu die Frage, was ist mit der Verbuchung der Umsatzsteuer? Muss diese weiterhin manuell gebucht werden?

Lang may yer lum reek
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t_r_
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Guten Morgen,

 

nein, die Berechnung funktioniert auch für die Fahrten Wohnung/erste Tätigkeitsstätte.

 

Die Umsatzsteuer wird aus allen Bestandteilen korrekt aus dem vollen Bruttolistenpreis ermittelt.

 

Die Berechnung kann man im Berechnungsschema Firmenwagen sehen. Der Hinweis auf die Berechnung der korrekten Umsatzsteuer erfolgt im Hinweisprotokoll.

 

Viele Grüße

T. Reich

mhaas
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Moin Herr Reich,

 

das dann aber scheinbar nur für LuG ... bei LODAS gibt es dazu keinen Hinweis (ok, hier gibt es auch keine Möglichkeit, Elektroautos separat zu erfassen) ...

 

VG Mirko Haas

Lang may yer lum reek
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t_r_
Allwissender
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Guten Morgen Herr Haas,

 

es wurde auch nach Lohn und Gehalt gefragt. 😉

 

Und da haben wir es wieder...

 

... außer der Lohn-ID hat Lodas nichts zu bieten. 🤣🤣🤣

 

und es wird Zeit, dass es nur noch ein Lohnprogramm gibt, was die guten Seiten vereint und den Programmierern mehr Zeit gibt, ein Lohnprogramm noch besser zu machen.

 

mhaas
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Aber die Lohn-Id ist doch DIE INNOVATION im Lohn ... das kann halt LuG nicht bieten ... und ich möchte darauf auch nicht mehr verzichten ... so oft wie das angefragt wird 🤣

Lang may yer lum reek
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Holly1968
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dem ist leider bei meinem Mandanten nicht so, die Umsatzsteuerbuchung erfolgt nur in Höhe der Privatfahrten 1%...

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


der reduzierte Bruttolistenpreis eines Elektrofahrzeuges nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 2 EStG wirkt sich auf die Privatfahrten, Fahrten Wohnung/Tätigkeitsstätte und die Familienheimfahrten aus. Umsatzsteuerlich liegt bei der Überlassung des Elektro- und Hybridelektrofahrzeugs ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vor, sodass sich die Umsatzsteuer aus dem ungeminderten Brutto-Listenpreis errechnet.


Wie von Ihnen @Holly1968 erwähnt, haben Sie in Lohn und Gehalt die Möglichkeit eine abweichende Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer zu hinterlegen. Hier erfassen Sie nur einen Wert, wenn dieser vom Feld "Bruttolistenpreis (= Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil)" abweicht. 


Im Dokument 1004251 - Elektro-, Hybridelektrofahrzeuge und Elektrofahrräder über 25 km/h finden Sie unter Punkt 3 ein Berechnungsbeispiel zu diesem Sachverhalt.


Kann die Ermittlung der Umsatzsteuer nicht nachvollzogen werden, prüfen Sie bitte nach der Lohnabrechnung in den Mitarbeiterauswertungen das Berechnungsschemata für den Firmenwagen. Bei noch bestehenden Unklarheiten und Rückfragen Ihrerseits, wenden Sie sich bitte über die üblichen Servicekanäle an uns, sodass wir Ihren Sachverhalt individuell prüfen können. 

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 10.03.2021 13:42:04 von Matthias_Platz
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