Hallo,
habe im Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft zum DÜ-Protokoll Lohnnachweis eine Abweichung in Höhe von EUR 169 Euro.
Woran kann das liegen?
Wie kann dies korrigiert werden?
Bedanke mich für eine Rückmeldung!
Hallo,
wir als DATEV können Ihnen hierzu keinen Lösungsvorschlag geben.
Unsere Empfehlung ist, dass Sie sich diesbezüglich zur Klärung mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen.
Vielleicht kann Ihnen noch jemand aus der Community weiterhelfen?
Hallo Sami,
evtl. hast Du später bei der Abrechnung noch Sachen im Dezember gebucht. Ist jedenfalls mir passiert und ich habe auch neue Meldungen zur Berufsgenossenschaft gemacht.
Muss neu sein, in den letzten Jahren haben die eine Meldung erhalten, verarbeitet und fertig. Jetzt scheinen sie aber auf der Lauer zu liegen. Bei mir ging sogar Februar noch eine Meldung raus und wurde verarbeitet.
Muss nur daran denken, den Teil der Meldung die den Dezember betrifft bei der nächsten Meldung rauszunehmen.
Zur Not muss ich die Summen aus dem Lohnkonto nehmen.
LG
Sabine
Eigentlich müsste ja eine korrigierte DÜ generiert worden sein, wenn es sich um eine Nachberechnung ins Vorjahr handelt. Seit ein paar Jahren gilt in der BG Entstehungsprinzip.
Oder die Differenz kommt daher, dass es bei der speziellen BG ein Mindestentgelt oder ein Höchstentgelt gibt. Das müsste aber alles aus der DÜ und der Aufstellung (vielleicht dieses Jahres falls NBen erfolgt sein sollten) zu entnehmen sein. Auch Stornos werden darin aufgeführt.