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Altersrente für schwerbehinderte Menschen

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letzte Antwort am 28.03.2023 09:10:04 von Marie250388
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Marie250388
Einsteiger
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Hello again,

 

ich blicks einfach nicht mehr: Ein schwerbehinderte Arbeitnehmer (Jahrgang 1957) hat beigefügten Rentenbescheid bekommen. Er arbeitet weiterhin als Teilzeitkraft im Unternehmen. 

 

Ich habe ihn folgendermaßen geschlüsselt ab 01.03.23:

 

BGS: 3111

PGS: 120

 

ist das korrekt oder muss ich ihn mit 3301 und 119 schlüsseln?

 

Ich bin jetzt schon furchtbar dankbar für Eure Hilfe.

pogo
Experte
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Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze sind Rentner immer versicherungspflichtig.

Dass ein Schwerbehinderter oder besonders lang versicherter früher die Rente erhalten kann, ist davon unabhängig.

 

Ich bin zu 97% sicher, dass du es richtig gemacht hat. 🙂

Im Zweifel die Krankenkasse anrufen.

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Marie250388
Einsteiger
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Ganz lieben Dank für die Rückmeldung. Da er am 22.08.1957 geboren wurde, beginnt die Regelaltersgrenze jedenfalls meiner Meinung auch für ihn erst ab dem 01.08.23. Mein Mandant macht mich schon ganz kirre 😉 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Marie250388  schrieb:

Mein Mandant macht mich schon ganz kirre 😉 


 

Nichtfachleute stellen häufig eine Altersrente ohne Abzug (die an den schwerbehinderten AN wohl schon gezahlt werden kann) dem Beginn der Regelaltersgrenze gleich.

 

Dies ist aber für die sv-rechtliche Beurteilung sehr genau zu unterscheiden.

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Marie250388
Einsteiger
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Nach einem Telefonat mit der Krankenkasse, habe ich es tatsächlich richtig gemacht. 🙂 

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letzte Antwort am 28.03.2023 09:10:04 von Marie250388
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