Hallo,
ein Mitarbeiter von uns möchte in Altersteilzeit gehen. Er ist freiwillig versichert. Er will zwei Jahre weiter arbeiten für die Hälfte seines Gehalts und danach zwei Jahre freigestellt werden.
Muss wegen der Altersteilzeit noch noch etwas bei der freiwilligen Krankenversicherung beachtet werden oder läuft das einfach weiter?
Vielen Dank im Voraus!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wenn der Mitarbeiter mit der Hälfte seines Gehaltes die BBG für KV/PV nicht mehr überschreitet prüfen Sie bitte, ob bei dem freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmer mit Beginn der Altersteilzeit wieder die gesetzliche Krankenversicherungspflicht eintritt.
Beachten Sie bitte, dass bei einer freiwilligen Krankenversicherung immer der Höchstbeitrag im Nettobereich abgezogen wird, wenn 30 SV-Tage abgerechnet werden. Der Gesamtbeitrag orientiert sich nicht am tatsächlichen Entgelt.