Hallo zusammen,
eine Frage: Darf ein Altersvollrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze neben der Rente dauerhaft (keine kurzfristige Beschäftigungen) einen Teilzeitjob mit Verdienst ca. 900€ und dazu bei einem 2. Arbeitgeber einen Minijob mit max. 520€ aufnehmen? Oder müssen die Beschäftigungen alle zusammengerechnet werden?
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Gelten die gleichen Regelungen wie bei "Nicht-Rentnern". Wenn eine sozialversicherungspflichtige "Hauptbeschäftigung" dann 1x Mini-Job kein Problem
Hier noch der ganze Link:
Rentner: Krankenversicherung im Minijob und mehr (ikk-suedwest.de)
Worauf genau bezieht sich die Frage? Nur auf die Kombination der beiden Beschäftigungsverhältnisse (siehe Antwort von @JosefB) oder auf die Hinzuverdienstgrenze?
Vielen Dank! Meine Frage ist damit beantwortet.
Viele Grüße und einen schönen Tag!