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Anderer Arbeitgeber während der Elternzeit

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letzte Antwort am 09.12.2024 07:49:11 von Lohnnutzer
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tuebinger
Beginner
Offline Online
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Liebe Community, 

 

wir haben hier eine Bewerberin, die gerade in Elternzeit ist (anderer 1. Arbeitgeber, derzeit dort nicht tätig) und während ihrer Elternzeit bei uns 20h/Woche im Home-Office arbeiten will. 

 

Laut eigener Aussage kümmert sie sich um die Genehmigung bei ihrem 1. Arbeitgeber. Aber sie hat mich gefragt, ob dies "rauskommen würde", wenn sie bei uns ohne Genehmigung ihres 1. Arbeitgebers arbeiten würde. 

 

Abgesehen davon, dass unser Chef da sowieso nicht mitmachen würde, würde ich von Folgendem ausgehen, wenn man sie beschäftigen würde: 

 

Aufgrund der neuen Meldung "17" des 1. Arbeitgebers an die Krankenkasse würde die Krankenkasse bei Aufnahme einer neuen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ja sowieso den 1. Arbeitgeber kontaktieren und um Korrektur bitten. 

 

So habe ich ihr das erzählt und ihr empfohlen, auf keinen Fall ohne Genehmigung bei einem weiteren Arbeitgeber zu arbeiten. 

 

Liege ich damit richtig? 

 

Vielen Dank! 

 

 

 

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
274 Mal angesehen

Ob die Krankenkasse hier Meldungen abgibt weiß ich nicht.

 

ABER der 1. AG bekommt auf jeden Fall über das Finanzamt eine Rückmeldung mit Steuerklasse 6 und weiß somit, dass die Arbeitnehmerin wo anders eine Stelle angefangen hat, denn Sie will ja bei Ihnen nicht mit Steuerklasse 6 sondern mit ihrer normalen Steuerklasse arbeiten.

Lohnnutzer
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Die Krankenkasse würde hier nicht zwingend melden .

 

Ich würde die Mitarbeiterin im Personalbogen um die Steuerklasse bitten . Hier dann die Steuerklasse 6.

 

Wenn die Beschäftigung als Hauptbeschäftigung angemeldet wird bekommt der andere Arbeitgeber die Steuerklasse 6 und weiß damit Bescheid. Das hatten wir schon mehrfach.

 

Die Mitarbeiterin weiß was sie beim Erstarbeitgeber zu melden hat. Das ist ihr Verantwortung. Sie hat beim Zweitarbeitgeber die korrekten Angaben zu machen (Steuerklasse) und Punkt. Wenn sie es nicht macht kommen die Konsequenzen auf sie zu.


zur Nachfrage: hier würde ich keine Aussage treffen 

 

 

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letzte Antwort am 09.12.2024 07:49:11 von Lohnnutzer
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