Hallo zusammen,
ich habe eine Mitarbeiterin, welche privat versichert und Minijobberin ist, d.h. BGRS 0500. Der Arbeitgeber zahlt freiwillig in die U1 ein. Als Minijobberin ist die gesetzl. KV die Bundesknappschaft eingetragen.
Lt. Minijobzentrale hat der Arbeitgber aufgrund der freiwilligen Einzahlung in die U1 des Arbeitgebers trotz priv. KV auch Anspruch auf Erstattung nach AAG.
Allerdings fehlt lt. Probeabrechnung für die Erstattung die Angabe unter "abw. Krankenkasse (für AAG, etc.) die Angabe der gesetzlichen Krankenkasse und eine private kann man nicht auswählen.
Lt. Lodas kann man dort auch nur bei freiwilliger Versicherung die Bundesknappschaft eintragen. Es kommt extra ein Hinweis dazu.
Wie kriege ich den Antrag auf Erstattung hin?
Danke im Voraus
VG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Clowdy85 schrieb:Hallo zusammen,
...........kann man dort auch nur bei freiwilliger Versicherung die Bundesknappschaft eintragen. Es kommt extra ein Hinweis dazu.
Wie kriege ich den Antrag auf Erstattung hin?
Danke im Voraus
VG
Das ist richtig. Haben Sie überall den gleichen Gültigkeitszeitraum hinterlegt?
Hallo,
probiere es mit einer AOK als abweichende KK (ggf. in einen Vormonat stellen).
Dann sollte der AAG-Antrag klappen.
Viel Glück