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Arbeitsbescheinigung bei laufender Elternzeit

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letzte Antwort am 12.02.2025 14:05:31 von lohnexperte
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christinm
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Hallo,

 

ich habe den Fall, dass ich eine Arbeitsbescheinigung übermitteln soll, bei einem ungekündigten Arbeitsverhältnis.

Die Arbeitnehmerin ist noch in Elternzeit (bis ins 2.HJ 2025) und wollte auf Teilzeit wieder beginnen (Elterngeld +).

Die Teilzeit Beschäftigung nimmt der Arbeitgeber nicht an, weshalb die Arbeitnehmerin nun ALG beantragt hat.

 

Wie kann ich eine Bescheinigung übermitteln, wenn weder ein Ende der Beschäftigung, noch eine Aussteuerung stattfindet? 😐 

 

Weder Lodas, noch SV-Meldeportal lassen mich die Bescheinigung versenden.

 

Vielen Dank für Alle die mir mit Tipps und Zeit weiterhelfen können

Schema-F-
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Hallo 🙂

 

Leider habe ich auch keine Lösung für dein Problem parat, stelle mir aber die arbeitsrechtliche Frage wie der AG die Elternzeitteilzeit abgelehnt hat. Meiner Meinung nach ist das doch fast unmöglich...

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christinm
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Nachricht 3 von 5
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Arbeitsrecht steht natürlich auf einem anderen Blatt. In diesem Rahmen bin ich allerdings nicht beratend tätig.

 

Es wurde eine "Vollzeit Elternzeit" beantragt und die Stelle wurde befristet, für den Zeitraum, neu belegt.

 

Sonst muss ich die Bescheinigung ggf. in Papierform ausstellen und der Arbeitnehmerin aushändigen.

 

Kann ja auch nicht einfach einen Austritt bescheinigen, den es nicht gibt.

 

In den Fehlzeiten gibt es die Möglichkeit den Tatbestand "Ende Bezug Krankengeld/ Beginn Bezug Arbeitslosengeld" einzutragen. Dies wäre ja eine passende Fehlzeit. Hier stellt sich nur die Frage mit welchem Datum trage ich die Fehlzeit ein und wird dann eine Arbeitsbescheinigung übermittelt? oder vll. sogar eine SV-Meldung, was ich ja nicht möchte?

 

Die Elternzeit läuft noch bis 09/2025, Die abgelehnte Elternzeit+ Teilzeit wurde zu 02/2025 beantragt.

Muss ich denn hier die Elternzeit unterbrechen?

Das Beschäftigungsverhältnis soll ja nach der Elternzeit, seitens des Arbeitgebers, weitergeführt werden.

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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@christinm  schrieb:

 

In den Fehlzeiten gibt es die Möglichkeit den Tatbestand "Ende Bezug Krankengeld/ Beginn Bezug Arbeitslosengeld" einzutragen. Dies wäre ja eine passende Fehlzeit. Hier stellt sich nur die Frage mit welchem Datum trage ich die Fehlzeit ein und wird dann eine Arbeitsbescheinigung übermittelt? oder vll. sogar eine SV-Meldung, was ich ja nicht möchte?

 


Hallo @christinm,

 

mit der Fehlzeit "Ende Bezug Krankengeld/ Beginn Bezug Arbeitslosengeld" kann eine Arbeitsbescheinigung erstellt werden.
Allerdings wird damit auch eine DEÜV-Meldung mit Grund der Abgabe 30 generiert.

 


@christinm  schrieb:

 

Die Elternzeit läuft noch bis 09/2025, Die abgelehnte Elternzeit+ Teilzeit wurde zu 02/2025 beantragt.

Muss ich denn hier die Elternzeit unterbrechen?

Das Beschäftigungsverhältnis soll ja nach der Elternzeit, seitens des Arbeitgebers, weitergeführt werden.


Bei einer Beschäftigung in Teilzeit während der Elternzeit ist keine Fehlzeit Elternzeit zu erfassen.
Das Vorgehen finden Sie im Kapitel 2.1 im Dokument 1021025.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 5 von 5
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Hallo @christinm ,

 

nach meinem Dafürhalten kann hier eine Arbeitsbescheinigung nicht ausgestellt werden, da das Arbeitsverhältnis nicht beendet wurde.

 

Die Mitarbeiterin in Elternzeit benötigt nun wahrscheinlich Geld zum Leben und meint, dafür ALG I in Anspruch nehmen zu können. Das wäre nach meinem Verständnis nicht zutreffend. An der richtigen Adresse wäre sie wahrscheinlich / nach meinem Verständnis, wenn sie ALG II (oder wie immer das nun schon wieder heißt ... Sozialhilfe war früher, aktuell Bürgergeld? Hartz IV?) beantragt.

 

Auch Wohngeld und Kinderzuschlag sowie Landeselterngeld könnten in Frage kommen.

 

VG

 

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letzte Antwort am 12.02.2025 14:05:31 von lohnexperte
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