Liebe Community,
ein ehemaliger Mitarbeiter fordert eine Arbeitsbescheinigung an.
Er war zunächst als Werkstudent bei uns beschäftigt. Am 15.04.2023 hat er eine weitere Beschäftigung aufgenommen. Es wurde per Elstam Steuerklasse 6 zurück gemeldet, sonst wär das nicht aufgefallen. Gekündigt hat er zum 30.04.2023.
Da er mit Aufnahme der neuen Beschäftigung, die 20 Stunden Grenze überschritten hat, habe ich ab 15.04. eine neue Personalnummer angelegt und das Beschäftigungsverhältnis vom 15.04.-30.04.2023 SV -Pflichtig mit Steuerklasse 6 abgerechnet.
Nun möchte ich die Arbeitsbescheinigung erstellen. Ist das für die Werkstudententätigkeit notwendig? Lodas erzeugt eine Arbeitsbescheinigung für die Personalnummer aus der Werkstudententätigkeit mit fiktiven Entgelten. Ich frage mich, ob das so korrekt ist, wenn die Beschäftigung arbeitslosenversicherungsfrei ist? Welchen Hintergrund hat das?
Für die Personalnummer der sv-pflichtigen Beschäftigung wird die Steuerklasse 6 ausgegeben. Zu Beginn des Jahres war die Steuerklasse 1 massgebend. Kann das im Formular unter Lodas geändert werden?
Vielen Dank vorab.
@andreaschmidt schrieb:Kann das im Formular unter Lodas geändert werden?
Außer den Angaben, die du unter Kündigung/Entlassung machen kannst - nein. Den Rest holt es sich alles aus den Personalstamm- bzw. Abrechnungsdaten. Deshalb auch Steuerklasse 6, bei der SV-pflichtigen Beschäftigung kam die Steuerklasse 1 ja wahrscheinlich überhaupt nicht vor.
@andreaschmidt schrieb:Da er mit Aufnahme der neuen Beschäftigung, die 20 Stunden Grenze überschritten hat
Hatte er zu der Zeit denn schon wieder Vorlesungen? In der vorlesungsfreien Zeit dürfen Werkstudenten ja bis Vollzeit arbeiten, ohne dass es für die Einstufung schädlich ist (sollte man aber in den Personalunterlagen dokumentieren).
Hallo, Danke für Deine Antwort.
Es war keine vorlesungsfreie Zeit.
Die Frage ist noch, muss für die Werkstudententätigkeit (bis 14.04) eine Arbeitsbescheinigung mit fiktivem Entgelt erstellt werden, so wie es über Lodas dargestellt wird?
mit freundlichen Grüssen
Hallo @andreaschmidt ,
nur mal so in´s Unreine gedacht:
Ich würde keine Arbeitsbescheinigung für die Werkstudentenzeit erstellen (lassen). Denn was passiert denn, wenn die Arbeitsagentur eine Arbeitsbescheinigung erhält? Sie zahlt ggf. aufgrund der darin gemachten Angaben ALG I. Da es sich aber um einen arbeitslosenversicherungsfreien Job handelte, würden Leistungen erbracht, für die gar keine Beiträge gezahlt wurden. Das kann nach meinem Empfinden nicht richtig sein.
Ich weiß nicht, warum DATEV eine Arbeitsbescheinigung erstellt, wenn gar keine erstellt werden darf ...
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Ja, ich verstehe es auch nicht und dachte, es hat einen Hintergrund. Die Angaben PGS 106 und arbeitslosenversicherungsfrei werden auf der Bescheinigung korrekt ausgegeben. Weshalb da ein fiktives Entgelt erscheint, kann ich nicht nachvollziehen.
@andreaschmidt schrieb:Weshalb da ein fiktives Entgelt erscheint, kann ich nicht nachvollziehen.
Wie hoch/niedrig ist das fiktive Entgelt denn?
Hallo @andreaschmidt ,
ich habe mal schnell im www geschaut und das hier gefunden:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba034460.pdf
Auf Seite 30 wird etwas zum fiktiven Entgelt ausgesagt (was wohl dann eine Rolle spielt, wenn das Entgelt im Übergangsbereich/in der Gleitzone lag).
Sofern in der Arbeitsbescheinigung die Angaben zum PGS 106 und der Hinweis arbeitslosenversicherungsfrei auftauchen (und somit der BA klar sein muss, dass daraus kein Anspruch auf ALG entsteht - so zumindest mein Verständnis), kann man die Arbeitsbescheinigung also doch senden.
Allerdings vermag ich den Sinn einer solchen zu übermittelnden Bescheinigung nicht zu erkennen ... Wer kann mir das erklären?
Vielen Dank und viele Grüße!
@lohnexperte schrieb:Allerdings vermag ich den Sinn einer solchen zu übermittelnden Bescheinigung nicht zu erkennen ... Wer kann mir das erklären?
Nachweis der Beschäftigungszeit, auch wenn daraus keine Ansprüche entstehen.
Aha ...
Vielen Dank @rschoepe; auch wenn ich nicht weiß, wozu diese Beschäftigungszeiten relevant sind. 🤔
Viele Grüße
Hallo @lohnexperte ,
als fiktives Entgelt wird das RV- Pflichtige - Brutto ohne Berücksichtigung des Übergangsbereiches angegeben, also wie bei den MIDI-Jobs nur, dass die Spalte SV - Brutto leer ist.
Ich habe das ganze jetzt mal parallel über Bescheinigungswesen erstellt, obwohl das nicht mehr zulässig ist. Hier wird kein fiktives Entgelt ausgegeben.
Vielleicht ist es ein Programmfehler.
Hallo @andreaschmidt ,
tja, nun wissen wir leider nicht, welche Arbeitsbescheinigung richtig ist ... Ein Programm von beiden scheint ja nicht richtig zu funktionieren; oder gar beide?
Bauch und Kopf sagen mir, dass im vorliegenden Fall gar kein Entgelt (auch kein fiktives) bescheinigt werden dürfte. Das macht aber DATEV anders - interessant wäre nun also die Prüfung durch DATEV (bzw. die BA), ob und mit welchen Angaben hier die Arbeitsbescheinigung ausgestellt werden muss.
Ich habe das Kasandragen (Kasandra-Gen) und wage zu behaupten, dass sich dies nicht so schnell auflösen wird. Da ja "alles automatisiert" erfolgt und die "Programme selbständig die relevanten Daten aus den Lohnabrechnungsdaten ziehen", steht man immer öfter staunend daneben und weiß nicht, warum was wo eingetragen wurde ... Wer kann uns dazu aufklären?
Viele Grüße!
Ich bin da ganz Deiner Meinung. Ich denke, dass das fiktive Entgelt nicht korrekt ist. Vermutlich wird es aufgrund des Midijobs ausgegeben, ohne, dass eine Querprüfung des Beitragsgruppen- oder Personengruppenschlüssels erfolgt ist.
LG
Dann wäre dieser Fall doch etwas für einen Servicekontakt mit dem Verweis auf diese Diskussion hier, oder?! 😉
Hallo @andreaschmidt,
wir schauen uns Ihren Sachverhalt gerne genauer an.
Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.