Hallo Community,
ich arbeite mit Lohn und Gehalt - Baulohn (Bauhauptgewerbe) und habe ein Problem mit dem Arbeitszeitkonto, welches ich nicht verstehe.
Unsere Arbeitszeitkonten sind so geschlüsselt, dass der Saldo am Ende des Ausgleichszeitraums in den neuen Zeitraum übertragen wird. Die Stunden werden mit dem jeweils aktuellen Stundenlohn ins AZK übertragen und dann auch mit dem aktuellen Stundenlohn entnommen. Wird nun zwischenzeitlich der Stundenlohn erhöht, entsteht hier eine negative Summe, die sich durch den jährlichen Übertrag im Laufe der Jahre deutlich bemerkbar machen kann.
Nun habe ich den Fall, dass ein langjähriger Mitarbeiter auf Rente geht, der vorher noch den Großteil seiner AZK-Stunden "abgebummelt" hat. Bei der letzten Lohnabrechnung bekomme ich nun folgenden Hinweis:
Hinweis #LN11153
Das Arbeitszeitkonto weist im Monat 09/2024 zum Ende der Beschäftigung ein Guthaben von 8,50 Stunden
auf. Gemäß im Arbeitszeitmodell hinterlegter Regel soll das Guthaben ausgezahlt werden. Eine Auszahlung ist
jedoch nicht möglich, da der Betragssaldo einen negativen Betrag in Höhe von -409,76 EUR aufweist.
Inhaltlich ist das für mich logisch, aber es kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein, dass wir die Summe ausbuchen müssen und auch, dass die letzten 8,5 Stunden des Mitarbeiters unter den Tisch fallen. In der Lohnabrechnung selbst wird hiervon nichts ausgewiesen. Was mache ich falsch? Bzw. wie machen das andere Unternehmen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Sie können eine Neubewertung im Arbeitszeitmodell hinterlegen.
Dazu legen Sie unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Arbeitszeitmodelle eine neue Historie an. In der Registerkarte „Bewertung“ wählen Sie den Faktorschlüssel „Stundenlohn 1“ aus.
Möchten Sie, dass der Stundensaldo immer mit dem aktuellen Stundenlohn bewertet wird? Dann aktivieren Sie das Kontrollkästchen „Betragssalden immer mit dem aktuellen Stundenfaktor ermitteln und darstellen“.
Vielen Dank, ich prüfe beim nächsten Monatsabschluss, ob es nun passt.