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Aushilfe Quarantäne

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letzte Antwort am 03.12.2021 14:09:53 von durchschnittsbenutzer
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andi1989
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Hallo zusammen,

 

eine Aushilfe wurde Aufgrund Corona krankgeschrieben sowie Quarantäne angeordnet. Absonderungsbescheid liegt vor.

 

Wie ist hier abzurechnen? Ganz normal 6 Wochen maximal mit Lohnfortzahlung? Wer bezahlt hier weiter? Der Arbeitgeber? Welche Fehlzeit muss hier angegeben werden? 

cro
Experte
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Ja, grundsätzlich hat ein Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung für 6 Wochen u. der AG kann u.U. Antrag nach §  56 IfSG stellen.

 

Die Minijobzentrale nennt Details (Punkt Entgeltfortzahlung):

Minijob-Zentrale - Startseite - FAQ zum Coronavirus

andi1989
Aufsteiger
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@cro Danke dann bezahlt die Krankenkasse (BUN) 

wieder 80% nach U1 erstattet?

 

Eventuell bekommt der Arbeitgeber dann den 

fortgezahlten Betrag nach § 56 IfSG.

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andi1989
Aufsteiger
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Kann mir hier jemand meine Frage beantworten?

 

Der Arbeitgeber bezahlt 6 Wochen den durchschnittlichen Lohn 

weiter. 

 

Erhält er eine Erstattung seitens der Krankenkasse oder des Gesundheitsamtes,

wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie Absonderung Quarantäne vorliegt?

 

Welche Fehlzeit muss ich angeben?

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Maureen1975
Einsteiger
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Wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist - Krankschreibung des Arztes liegt also vor - besteht Lohnfortzahlung nach § 3 EFZG. 

 

Erstattung durch Krankenkasse ganz normal über U1, sofern der Arbeitgeber U1-pflichtig ist. 

 

Keine Erstattung nach Ifsg - diese Information kann man aber auch auf den Internetseiten der für Entschädigungen zuständigen Behörden nachlesen. 

 

andi1989
Aufsteiger
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@Maureen1975 Danke 

 

Welchen Grund wähle ich dann für die Fehlzeit aus?

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Maureen1975
Einsteiger
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Ich arbeite leider (noch) nicht mit Datev.

 

Mein Tipp: wenn Sie in einer Suchmaschine "Datev Quarantäne Fehlzeiten" eingeben, dann finden sie gleich als ersten Treffer die umfangreiche, sehr informative Dokumentation von Datev.  😉

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andi1989
Aufsteiger
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Ich würde die Fehlzeit:

 

Bezahlte Freistellung wegen angeordneter Quarantäne wählen.

Ist dies dann die richtige? Edit: Ich habe gerade festgestellt, dass es 

hier kein Lohnfortzahlungsantrag erstellt.

 

Dass muss wohl doch die klassische Fehlzeit Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung 

ausgewählt werden?

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durchschnittsbenutzer
Fortgeschrittener
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@andi1989  schrieb:

Dass muss wohl doch die klassische Fehlzeit Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung 

ausgewählt werden?


"Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung" ist korrekt.

 

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letzte Antwort am 03.12.2021 14:09:53 von durchschnittsbenutzer
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