Hallo zusammen,
eine Aushilfe wurde Aufgrund Corona krankgeschrieben sowie Quarantäne angeordnet. Absonderungsbescheid liegt vor.
Wie ist hier abzurechnen? Ganz normal 6 Wochen maximal mit Lohnfortzahlung? Wer bezahlt hier weiter? Der Arbeitgeber? Welche Fehlzeit muss hier angegeben werden?
Ja, grundsätzlich hat ein Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung für 6 Wochen u. der AG kann u.U. Antrag nach § 56 IfSG stellen.
Die Minijobzentrale nennt Details (Punkt Entgeltfortzahlung):
@cro Danke dann bezahlt die Krankenkasse (BUN)
wieder 80% nach U1 erstattet?
Eventuell bekommt der Arbeitgeber dann den
fortgezahlten Betrag nach § 56 IfSG.
Kann mir hier jemand meine Frage beantworten?
Der Arbeitgeber bezahlt 6 Wochen den durchschnittlichen Lohn
weiter.
Erhält er eine Erstattung seitens der Krankenkasse oder des Gesundheitsamtes,
wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie Absonderung Quarantäne vorliegt?
Welche Fehlzeit muss ich angeben?
Wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist - Krankschreibung des Arztes liegt also vor - besteht Lohnfortzahlung nach § 3 EFZG.
Erstattung durch Krankenkasse ganz normal über U1, sofern der Arbeitgeber U1-pflichtig ist.
Keine Erstattung nach Ifsg - diese Information kann man aber auch auf den Internetseiten der für Entschädigungen zuständigen Behörden nachlesen.
Ich arbeite leider (noch) nicht mit Datev.
Mein Tipp: wenn Sie in einer Suchmaschine "Datev Quarantäne Fehlzeiten" eingeben, dann finden sie gleich als ersten Treffer die umfangreiche, sehr informative Dokumentation von Datev. 😉
Ich würde die Fehlzeit:
Bezahlte Freistellung wegen angeordneter Quarantäne wählen.
Ist dies dann die richtige? Edit: Ich habe gerade festgestellt, dass es
hier kein Lohnfortzahlungsantrag erstellt.
Dass muss wohl doch die klassische Fehlzeit Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung
ausgewählt werden?
@andi1989 schrieb:Dass muss wohl doch die klassische Fehlzeit Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung
ausgewählt werden?
"Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung" ist korrekt.