Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich Mutterschutz. Und zwar möchte unsere Mitarbeiterin die restlichen Urlaubstage bis zum Mutterschutz ausbezahlt haben. Sie möchte die Urlaubstage also nicht bis nach der Elternzeit aufheben.
Ist das möglich?
Vielen Dank im voraus für Eure Rückmeldungen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
das gehört zum Bereich Arbeitsrecht.
Kurz und knapp: Nein!
Grundsätzlich darf Urlaub in einem bestehenden, nicht gekündigtem Arbeitsverhältnis, nicht in Geld abgegolten werden. Dabei ist es egal ob das Arbeitsverhältnis wegen Elternzeit, befristeter Verrentung oder oder oder, ruht. Nur im Fall, dass die laufende Kündigungsfrist nicht ausreicht, den bestehenden Urlaubsanspruch in Natura zu gewähren, dann darf der restliche Urlaub in Geld abgegolten werden.
Hallo,
ich habe eine Nachfrage zum kategorischen NEIN zur Urlaubsabgeltung:
Gibt es nicht eine Möglichkeit, unter ganz bestimmten Umständen (z. Bsp. bei entsprechenden Vereinbarungen in Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Zusatz zum Arbeitsvertrag, getrennte Vereinbarungen zum Urlaubsanspruch: X Tage gesetzlicher Mindesturlaub plus Y Tage übergetzlicher Mehrurlaub ...) den übergetzlichen Mehrurlaub doch im bestehenden Arbeitsverhältnis in Geld abzugelten?
Viele Grüße und einen schönen Tag.
hmmm...
da das BUrlG immer nur auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch abzielt, könnte vertraglicher Mehrurlaub eventuell anders betrachtet werden.
Wenn es sich um einzelvertraglich vereinbarten "Mehrurlaub" handelt, was ja eine freiwillige zusätzliche Leistung des Arbeitgeber ist, ist da wahrscheinlich was machbar. Aber zu tariflich zugesichertem Mehrurlaub könnte wahrscheinlich ein Fachanwalt/Richter für Arbeitsrecht Auskünfte erteilen.
@MSCH1108 schrieb:Und zwar möchte unsere Mitarbeiterin die restlichen Urlaubstage bis zum Mutterschutz ausbezahlt haben. Sie möchte die Urlaubstage also nicht bis nach der Elternzeit aufheben.
Ist das möglich?
Man kann der Mitarbeiterin eine Sonderzahlung zahlen, die dem Gegenwert der Urlaubstage entspricht.
Sind Urlaubstage damit rechtlich abgegolten? Nein.
Hat sie danach immer noch einen Anspruch auf die Urlaubstage? Ja.
In 99,9% aller Fälle wird alles in Ordnung sein. Der AG muss nur wissen, dass das ein Gentlemen's Agreement ohne rechtliche Verbindlichkeit ist, das alleine auf Vertrauen begründet ist.