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Auszahlung angesammelte Überstunden

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letzte Antwort am 19.11.2024 14:32:46 von Hintemann
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Sabr_
Einsteiger
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Hallo Community,

 

ich habe folgende Frage. 

Ein MA hat gekündigt und hat noch Überstunden aus mehreren Jahren auf dem AZK.

Als Einmalbezug mit besonderer Umlageberechnung kann ich es nicht abrechnen, da das ja nur bis März möglich gewesen wäre.

Es muss die fünftel Regelung angewandt werden.

 

Aber welche Lohnart ist das in Datev Lohn und Gehalt?

 

Lieben dank vorab

Sabrina

renek
Meister
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Uwe_Lutz
Überflieger
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renek
Meister
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UPS, Danke 😉

hornet
Beginner
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Hallo,

 

ich habe dasselbe Problem, Mitarbeiter scheidet aus, hat noch ÜST auf den AZK, die abgegolten werden müssen. Welche Lohnart muss ich hier in LuG verwenden? Meiner Ansicht nach handelt es sich hierbei doch nicht um eine "Abfindung", oder?

Danke!

 

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wie die Überstunden in diesem Fall aus dem Arbeitszeitkonto (AZK) steuer- und sozialversicherungsrechtlich abzurechnen sind, können wir rechtlich nicht beurteilen.


Zur Auszahlung angesammelter Überstunden als Einmalbezug mit der Lohnart 3890 "Jhl.Überstd,beson.Umlageberech" finden Sie in den folgenden Dokumenten umfangreiche Informationen: 

 

Mehrarbeitslohn / Überstunden (Beispiele für Lohn und Gehalt) 

Einmalbezüge / Sonstige Bezüge / Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld - Hintergrund 

 

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Überstunden bis März des Folgejahres ausbezahlt werden.


Bitte klären Sie, ob diese Überstundenvergütung aus dem AZK nach der sogenannten Fünftelregelung abzurechnen ist.

 

Hierfür könnten Sie die Lohnart 4190 "Mehrj. Bezug ab 1/1999" oder die Lohnart 4310 "Abfind. o.Freib.ab 1/1999" verwenden.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
Sabr_
Einsteiger
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich muss mich leider korrigieren.

Ich kann es nicht nach der Fünftelregelung abrechnen, da es keine Überstunden aus mind. 12 Monaten sind. Voraussetzung für die Anwendung der Fünftelregelung ist ja laut §34 (2) Satz 4: mehrjährig ist eine Tätigkeit, soweit sie sich über mindestens 2 Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten umfasst.

 

Die Überstunden stammen aus 09/2020-11/2021 und sollen jetzt in 05/22 ausgezahlt werden.

 

Jetzt bin ich ratlos 😞 

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hornet
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Schönen guten Morgen,

 

ich hatte ja dasselbe Problem. Hab die abzugeltenden Überstunden vom Zeitkonto mit der LA 1104 ausbezahlt (ist Mandantenspezifisch - entspricht aber der Standard LA 1100). Sowohl steuer-, als auch sv-mäßig müsste es so in Ordnung sein.

hornet_0-1653286080961.png

 

Guten Start in die Woche 🙂

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Sabr_
Einsteiger
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Guten Morgen und vielen Dank für deine Rückmeldung.

 

Ich wollte nun die LA 4190 nehmen für außerordentliche Einkünfte (Sonstiger Bezug) - Mehrjähriger Bezug, da die Überstunden aus 2019-2022 sind- ohne Fünftelregelung- da die nicht anwendbar ist. 

 

LG

Miriam_
Beginner
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Hallo,

 

ich habe eine ähnliche Frage. Bei uns scheidet zwar niemand aus, aber es sollen Überstunden ausgezahlt werden im Juli 2022 aus den Jahren 2020, 2021 und 2022.

 

Welche Lohnart welche hier korrekt in DATEV L&G?

 

1350 - Überstundenpauschale

 

3890 - Jhl. Überstunden, beson Umlageberech

4140 - Sonderzahlung

 

Danke vorab,

Miriam

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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


rechtlich können wir Ihnen hierzu keine Auskunft geben.


Aber vielleicht kann noch jemand aus der Community etwas dazu beitragen?

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Sabr_
Einsteiger
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Hallo,

 

in meinem Fall habe ich die LA 4190 genommen. Der MA ist allerdings ausgeschieden. Es handelte sich um 2 Veranlagungszeiträume und mind.12 Monate. Datev hat automatisch geprüft ob die Versteuerung als Sonstiger Bezug oder mit der Fünftelregelung erfolgt.

Die LA 3890 darfst du nur bis März eines Jahres nehmen.

 

Liebe Grüße

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 13 von 20
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@Sabr_  schrieb:

 

in meinem Fall habe ich die LA 4190 genommen.

 


Dann werden aber keine Umlagen gerechnet, so dass Sie bei einer BP mit einer entsprechenden Nachzahlung rechnen müssen.

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Sabr_
Einsteiger
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Vielen Dank für die Info. Habe es bei "Haufe" nachgelesen.

Dann habe ich jetzt ein Problem 😞

 

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renek
Meister
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@Sabr_  schrieb:

Vielen Dank für die Info. Habe es bei "Haufe" nachgelesen.

Dann habe ich jetzt ein Problem 😞

 


Bei Haufe gelesen? https://products.haufe.de/#link?productid=PI11525&docid=HI4052035 Der Artikel ist aber doch recht eindeutig was die Umlagen betrifft. Siehe 3.1

 

Die Lohnart kann Ihnen Haufe auch nicht anbieten, das haben Sie dann schon selbst getan 😉 Haufe als Übeltäter zu benennen ist hier etwas falsch.

 

Lexikonstichwort: Überstunden

Artikel geprüft/geändert am 06.05.2022

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Sabr_
Einsteiger
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Ich meinte damit, das ich bei Hauf gelesen habe, dass diese Zahlung Umlagepflichtig ist!

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Hintemann
Beginner
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Hallo,

ich bin etwas verwirrt, warum hier Lohnart Abfindung (Einmalzahlung) genommen wird. Und warum dies als Lösung zu diesem Fall akzeptiert ist.

Bei mir ist jetzt folgender Fall.

Arbeitnehmer ist seit 2021 in Unterbrechung.

Es wurde ein Arbeitsgerichtlicher Vergleich über die Auszahlung von Überstunden vereinbart.

 

So wie ich es gelesen habe wären die Einmalbezüge

in meinem Fall das Urlaubsgeld und die Urlaubsabgeltung beitragsfrei.

Dok. 1004669 - https://apps.datev.de/help-center/documents/1004669

 

Zu den gesammelten Überstunden habe ich gelesen, dass diese nur bis März des Folgejahres als Einmalbezug abgerechnet werden. Ansonsten können die Überstunden nur mit Lohnart 3900 "Mehrjährige Überstunden, besondere Umlageberechnung" abgerechnet werden.

Da für den gesamten Lohnabrechnungszeitraum Beitragsfreiheit besteht, muss die Überstundenvergütung dem letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zugerechnet werden. In meinem Fall 2021.

Dok: 5300385 - https://apps.datev.de/knowledge/professional/documents/5300385

 

Die Beiträge müssen dann außerhalb von Datev manuell abgerechnet werden und die SV-Meldungen entsprechend über SV-Meldeportal erstellt werden. Dies gibt auch der entsprechende Fehlermeldung in Datev wieder:

 

Fehler #LN17834
Sie haben im Monat 05/2024 nach Austritt bzw. während einer Unterbrechung eine
Arbeitszeitkontoauszahlung vorgenommen, der Betrag in Höhe X.XXX,XX EUR konnte jedoch in
der SV nicht verbeitragt werden, weil im gesamten nachberechenbaren Zeitraum keine
sv-pflichtige Beschäftigung vorlag. Gemäß § 23d SGB IV muss auch in diesen Fällen eine
Zuordnung zum letzten Entgeltabrechnungszeitraum erfolgen. Das Programm hat den Monat
12/2021 als letzten Entgeltabrechnungszeitraum erkannt.
» Führen Sie die notwendige Abrechnung außerhalb des Lohnabrechnungsprogramms durch
und melden Sie die Daten über das SV-Meldeportal.

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spacediver83
Beginner
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Das ist nicht die Lösung zur Frage - es wurde gefragt, wie nachträglich ausbezahlte Überstunden abzurechnen sind, nicht wie Abfindungen behandelt werden. Löst man das Problem auf dem verlinkten Weg macht man es falsch und hat später den Prüfer am Hals....

Überstundennachzahlungen sind nämlich entweder normales laufendes Gehalt (bei zeitnaher Auszahlung, steuerpflichtig, sv-pflichtig, umlagepflichtig) oder bei einer Zusammenballung von Zahlungen für mehrere Jahre über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten Gehalt, welches begünstigt wird durch die Fünftelregelung.

 

Wie man letzteres in Datev darstellt war die Frage, soweit ich es verstehe, denn die gleiche Frage habe ich auch. Ich habe bis jetzt nichts Passendes finden können.

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Hintemann
Beginner
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Hallo @spacediver83 ,

wie bereits in meiner Antwort geschrieben. Wenn die Überstunden vor 2023 angefallen sind und es kein laufendes Arbeitsentgelt seit dem gegeben hat, sind die Berechnungen nur noch außerhalb DATEVs erstellbar.

Die Meldekorrekturen können dann über das SV-Meldeportal erstellt werden.

 

Falls es nach 2023 noch laufende Bezüge gab, kann aus Vereinfachungsgründen mit Lohnart 3900 abgerechnet werden. Dokument 5303332 unter Punkt 4.2

 

Ich hätte mir gewünscht das man dann zumindest eine Hilfe zur Berechnung von DATEV an die Hand bekommt. Früher ging das über LOVOR. Mittlerweile ist es darüber aber auch nur noch für das Vorjahr machbar.

 

Zu Beachten wäre, dass neben der SV-Meldung auch die Beitragsnachweise erstellt werden müssen.

Unter Absprache mit den Krankenkassen ist dies in einem separaten Beitragsnachweis möglich.  

Hintemann
Beginner
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Also am besten direkt, wenn jemand länger ausfällt fragen, ob der Arbeitnehmer noch Überstunden hat.

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letzte Antwort am 19.11.2024 14:32:46 von Hintemann
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