Morgen 😊
Ich habe eine Verständnis Frage. Es ist doch unsinnig bei einem neuen Mandanten, der nur einen einzigen Mitarbeiter hat, das Schätzverfahren zu wählen? Zudem weil der Mitarbeiter noch ein Gehalts Empfänger ist. Wenn der Mandant demzufolge nicht am Schätzverfahren teilnimmt, ist eine automatisch Abrechnung trotzdem möglich? Bei der aut. Abrechnung gibt es ja nur drei Möglichkeiten eine Einstellung vorzunehmen wann diese erfolgen soll. Oder muss ich bei dieser dann doch monatlich jedes Mal das Datum ändern damit die Beitragsnachweise rechtzeitig raus sind?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Gelöschter Nutzer[...] Bei der aut. Abrechnung gibt es ja nur drei Möglichkeiten [...]
Die Auswahl "Siebtletzter Bankarbeitstag" klingt für Mandanten ohne das Schätzverfahren doch sehr sinnvoll. Siehe Dok.-Nr. 1021110 - Automatische Abrechnung und automatischer Abschlag/Vorschuss (unter Punkt 3.1).
Die automatische Abrechnung nutze ich sehr gerne für genau solche Mandanten. Die Abrechnung läuft Monat für Monat genau zu dem Datum/Tag was man angeben hat. Sofern es keine Änderungen in den Stammdaten gibt, braucht man diese Mandate nicht anfassen. Die Einrichtung als Schätzmandant ist nicht nötig, wenn die Abrechnung auf einen rechtzeitigen Termin angelegt ist. Wichtig ist nur, dass bei Erfassung von z. B. Krankheiten die Stammdaten vor der aktuellen Abrechnung einmal ins Rechenzentrum gesendet werden (damit die AAG-Erstattung im gleichen Monat gestellt werden).
Guten Morgen,
vielen Dank für die Antwort. Nehmen Sie da auch den 7. letzten Bank Arbeitstag? Es ist auf jeden Fall gewährleistet, dass die Beitragsnachweise an diesem Tag an die Krankenkassen übermittelt werden? Ich muss nur darauf achten, dass ich die Daten wenn z.B jemand erkrankt ist, vor der Abrechnung erfassen und ins Rechenzentrum schicke. Gibt es noch etwas zu beachten?
Bei einigen Mandanten habe ich den 7. letzten Bankarbeitstag hinterlegt. Es läuft alles fristgemäß bei den Krankenkassen ein.
Ansonsten ist nichts weiter zu beachten. Klar schaue ich mir monatlich das Fehler- und Hinweisprotokoll sowie die Rückmeldungen an, bevor ich die entsprechenden Auswertungen an den Mandanten versende. Ansonsten sind das wirklich "einfache" Mandanten.
Und muss man dann auch dieses Abo hier abschließen?
Ich verstehe nicht ganz was das sein soll und worin die vor- oder nachteile sind wenn man das einrichtet.
@prudentius schrieb:Ich verstehe nicht ganz was das sein soll und worin die vor- oder nachteile sind wenn man das einrichtet.
Damit spart man sich das manuelle Aktualisieren der Rückmeldedaten. Das muss nur einmalig pro Beraternummer aktiviert werden:
Elektronisches Rückmeldeverfahren einrichten - DATEV Hilfe-Center
Das hat keine Nachteile.