hallo zusammen,
eine Frage: Ein Azubi wird nach erfolgreich bestandener Ausbildung in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen. Jetzt ist er nach der Übernahme in den ersten 4 Wochen krank.
Geh ich Recht in der Annahme, dass das Ausbildungsverhältnis mit dem Angestelltenverhältnis "zusammengerechnet" wird und somit die Pflicht zur Entgeltfortzahlung weiterhin besteht?! Die Regelung des § 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz trifft hier weiter zu oder? Ich muss nicht auf die ersten 4 Wochen der Beschäftigung als Angestellt abstellen oder? Das Beschäftigungsverhältnis geht ja nur von Azubi auf Angestellter über, richtig?
Danke!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Krämer,
ja das ist richtig. Ich nehme an, dass Sie für die Anstellung eine neue Personalnummer vergeben haben. In diesem Fall müssen Sie das ursprüngliche Eintrittsdatum noch in dem Feld "Ersteintrittsdatum" hinterlegen, damit die Lohnfortzahlung klappt und die Meldung verschwindet.
Gruß
Hallo,
danke für die Antwort. Ich habe keine neue Personalnummer angelegt. Mir ist diese Frage nur in den Sinn gekommen.
Danke sehr!
Hallo! Ich habe denselben Sachverhalt. Ich habe eine neue Personalnummer angelegt und das Ersteintrittsdatum "2.8.2021" (Start Ausbildung) hinterlegt. Leider wird trotzdem kein Antrag auf Lohnfortzahlung erstellt. Gibt es eine Lösung?
Okayy..... man muss das Häkchen darunter noch setzen. Hat funktioniert.
@Tigerpard schrieb:Hallo! Ich habe denselben Sachverhalt. Ich habe eine neue Personalnummer angelegt und das Ersteintrittsdatum "2.8.2021" (Start Ausbildung) hinterlegt. Leider wird trotzdem kein Antrag auf Lohnfortzahlung erstellt. Gibt es eine Lösung?
Haben Sie auch den Haken gesetzt, dass dieses Datum berücksichtigt werden soll?