Hallo Ihr Helfer,
warum muss das Feld "Datum Versorgungszusage" unbedingt erfasst werden?
Ein Hinweis von Datev wünscht die Ergänzung und wenn man mit dem Fragezeichen in das Feld klickt bekommt man dann diesen Hinweis:
Erfassen Sie hier den Zeitpunkt der Erteilung der Versorgungszusage. (= Datum, an dem diese Zusage getroffen wurde, d. h. das Datum an dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zugesagt hat, dass eine BAV abgeschlossen werden kann)
Das Feld ist zu erfassen, wenn im Jahr 2007 oder später § 3 Nr. 63 S. 3 EStG (zusätzlicher Höchstbetrag i. H. v. 1.800,00 Euro) angewendet wird.
Der Inhalt des Feldes wird auf der Auswertung Übersicht zur betrieblichen Altersvorsorge angedruckt.
Ich frage mich ob hier nicht einfach das Beginn-Datum unter Vertragsdauer übernommen werden kann.
Wann wäre das denn ein anderes wie das "Datum Versorgungszusage" und wo wirkt sich die Erfassung denn aus?
Unser Versicherungsmakler konnte mir da leider nicht weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus
Nico
Hallo Frau Nico,
bei einem Neuen Vertrag entspricht das Datum dem Beginn Datum.
Das Datum weicht nur dann ab, wenn ein Vertrag bereits besteht und der Mitarbeiter diesen bei seinem Neuen Arbeitgeber vorlegt. Dann wäre in dem Feld "Datum Versorgungszusage" das Datum vom ursprünglichen Vertragsabschluss einzutragen und bei "Zeitpunkt der Übertragung" das Datum ab dem der Vertrag beim neuen Arbeitgeber zählt.
Gruß
Björn Niggemann