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BEA - Arbeitsbescheinigungen / Lodas - vollabgerechneter Monat sonst SV-Meldeportal?!? keine NB???

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letzte Antwort gestern 13:28:34 von Uwe_Lutz
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Private09
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Nachricht 1 von 78
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Unbenannt.PNG

Hallo, ist es korrekt, dass man auch im Folgemonat nicht die Bescheinigung für den vorhergehenden Monat erzeugen kann und tatsächlich alles über das Meldeportal abwickeln soll?!? es lief doch bisher automatisch...auch bei Frühabrechnern!

Irgendjemand ne stichhaltige Idee, wie man das praktikabel lösen kann?

Danke

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 78
4167 Mal angesehen

@Private09  schrieb:

 

Hallo, ist es korrekt, dass man auch im Folgemonat nicht die Bescheinigung für den vorhergehenden Monat erzeugen kann und tatsächlich alles über das Meldeportal abwickeln soll?!?


Warum sollte das nicht gehen?

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greese
Erfahrener
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Nachricht 3 von 78
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Die Arbeitsbescheinigung hatte für ein paar Tage "Ladehemmungen". Doch nun ist alles wieder im Lot. Die Bescheinigungen gemäß § 312 SGB III können wieder wie gewohnt über Lodas erstellt und versendet werden, egal ob mit der laufenden Abrechnung oder in einem Folgemonat (rückwirkend).

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Private09
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Nachricht 4 von 78
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Hallo, der Fehler ist ganz aktuell von heute!!!

 

Unbenannt.PNG

 

ich könnte es nicht fassen, wenn das vor Monatsende nun immer manuell gemacht werden müsste. Es ist ja bisher automatisch gelaufen... Kann man künftig, wenn es KEIN Fehler ist - im Nachgang nach dem Monat manuell - wie bei der Arbeitsbescheinigung nach Austritt - anstoßen. M.E. gibt es dafür kein Feld.

Danke, vielleicht sieht DATEV mal drauf. Im Hilfedokument sehe ich m.E. keine Lösung.

 

Vielleicht haben die Ämter mal wieder Vorgaben gemacht, dass Bescheinigungen nicht vor Ende des Monats erstellt werden dürfen, da ja noch unklar ist, was noch kommen könnte...Finde auf der Seite aber nicht zügig etwas diesbezüglich.

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annajks
Beginner
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Nachricht 5 von 78
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Musste ich leider heute auch feststellen. Sehr ärgerlich. Hoffentlich nur ein Fehler...

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tbehrens
Fachmann
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Nachricht 6 von 78
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Für welche Zeitraum sollte die Bescheinigung erstellt werden? Bis welchen Monat ist abgerechnet?

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Private09
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Nachricht 7 von 78
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ich rechne den laufenden Monat 10/24 ab - Frühabrechner - alles vorm Schätztermin.

im September war alles ok, nach dem Update - siehe oben in den Brennpunkten - die neuen Infos u. der Fehler- erst seit heute lt. Fehler-/Hinweisprotokoll.

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Private09
Aufsteiger
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Nachricht 8 von 78
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Bisher war das aber nicht nötig.

gab es also eine Änderung seitens der BA ?

 

für uns Anwender ist es doch unsinnig, etwas das bisher voll automatisiert lief nun wieder manuell zu einem viel späteren Zeitpunkt anstoßen zu müssen....

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Private09
Aufsteiger
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Nachricht 9 von 78
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PS

das ist der Fehler, wenn ich für laufend Beschäftigte im Menü auf Mitarbeiter - DÜ Arb.besch. klicke....

 

 

Private09_0-1729175580453.png

mangels Austrittsdatum keine DÜ für NEbeneinkommen!!!!

 

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pogo
Experte
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Nachricht 10 von 78
4099 Mal angesehen

@Private09  schrieb:

PS

das ist der Fehler, wenn ich für laufend Beschäftigte im Menü auf Mitarbeiter - DÜ Arb.besch. klicke....

 

mangels Austrittsdatum keine DÜ für NEbeneinkommen!!!!

 


Nebeneinkommenbescheinigungen konnten doch schon immer nur mit einer Abrechnung/Wiederabrechnung erstellt werden. Das ging m.W.n. noch nie über das Menü.

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/1070718

pogo_0-1729177150220.png

 

Private09
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Nachricht 11 von 78
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Das war auch mein Kenntnisstand, aber der Kollege fragte ja - siehe oben - warum das nicht funktionieren sollte.

 

Mit der Abrechnung (Probe) kommt aber für 10/24 nichts mehr, sondern nur der Fehler (ich hoffe, man kann die Bilder sehen).

 

Das ist mein Problem, habe keine Zeit das manuell über SV-Meldeportal zu machen...und ne WDH kostet...

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Private09
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Nachricht 12 von 78
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es war immer in der Probe dabei...

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pogo
Experte
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Nachricht 13 von 78
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Richtig, in der Probeabrechnung muss die Nebeneinkommenbescheinigung auftauchen.

Tut sie das nicht, evtl. nochmal das Änderungskennzeichen für das Kästchen und das Auswahlmenü setzen.

 

 

Nur so nebenbei:

Ich habe heute 2 Austrittsdaten zum 31.10. erfasst (30.11. stand vorher bereits drin), nach bereits erfolgter Oktober-Abrechnung. In der Novemberprobe wurde zuerst ein 31.10.-Austrittsdatum ignoriert. Änderungskennzeichen für den MA gesetzt, wo noch 30.11. in der Probe als Austritt drin stand. 2. Probe gemacht. Austrittsdatum passte nun. Leider aber nicht mehr bei dem anderen MA, wo jetzt wieder 30.11. erschien. Unerklärlich. Auch da ÄKZ gesetzt und dann stimmt die Probe endlich... 🙄

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Lohnnutzer
Aufsteiger
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Nachricht 14 von 78
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Ich verstehe den Fehler nicht so ganz.

 

Ich muss zum Beispiel morgen zwei Arbeitsbescheinigungen für die Agentur für Arbeit (Berechnung Arbeitslosengeld) die Mitarbeiter angefordert haben abrufen (außerhalb der Abrechnung):

 

- Abrechnungsstand 09.24

- Abrechnung läuft Ende nächster Woche 

- Austritt 30.11.24

 

Das würde jetzt nicht funktionieren weil das Austrittsdatum erst Ende November ist? Oder verstehe ich das falsch?

 

Das hier in der Arbeitsbescheinigung die Gehälter der Monate 09.-11. noch fehlen ist ja klar. Mit der Abrechnung November wir noch mal übermittelt . Das wir gleich angehakt.

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Private09
Aufsteiger
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Nachricht 15 von 78
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bei den regulären Arbeitsbescheinigungen ist m.E. alles ok - so wie immer.

 

 

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Private09
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Nachricht 16 von 78
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Das Änderungskennzeichen hilft bei mir auch nicht, die Nebenverdienste zu melden...

 

Liebe DATEV - ein kurzes Feedback wäre sehr toll.

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annajks
Beginner
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Nachricht 17 von 78
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Leider funktionieren die normalen Arbeitsbescheinigungen aktuell bei uns auch nicht. Ich hatte eben einen kurzen Call mit der DATEV. Scheinbar ist nach dem neuesten Update wieder ein Fehler aufgetaucht und es können keine Bescheinigungen übermittelt werden. 
Bleibt also aktuell nur noch der Weg über SV-net.

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Private09
Aufsteiger
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Nachricht 18 von 78
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Danke. 

Habe noch mal getestet, von konstantem Entgelt auf wechselnd - hilft auch nicht.

Bei einem anderen Mdt. alles ohne Probleme

gestern auch eine Arb.besch. abgesetzt - vollkommen unnachvollziehbar...

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Lohnnutzer
Aufsteiger
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Nachricht 19 von 78
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Leider funktioniert die normale Arbeitsbescheinigung nicht. Mehr als nervig!!!!

 

Für die Erfassung mit SV-Net habe ich keine Zeit heute. Außerdem ist der eine Mandant noch nicht dort angemeldet (wurde jetzt erledigt)

 

Dann muss das bis nächste Woche warten. 


Schön wenn die Datev mal Stellung nehmen würde. Da gibt es ja schon die ganze Woche Probleme .

 

SV-Meldeportal ist bis auf wenige Ausnahmen keine zu akzeptierende Alternative. Dafür haben wir das Abrechnungssystem schließlich!!

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mandyhochgräber
Einsteiger
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Nachricht 20 von 78
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Ich habe exakt die gleiche Fehlermeldung "BEA: Die Bescheinigung kann nicht erstellt werden. Der zur Meldungserstellung zur Verfügung stehende Zeitraum ist noch nicht vollständig abgerechnet..."

 

Bei mir geht es um eine Arbeitsbescheinigung für den Zeitraum bis 30.09.24. September und Oktober 2024 sind bereits abgerechnet. Die manuelle Anforderung über DÜ Arbeitsbescheinigungen hab ich nun zweimal erfolglos probiert. Dann wird es jetzt wohl eine Papierbescheinigung tun müssen. Beschwerden der Arbeitsagentur können dann gerne an die Datev gerichtet werden.

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FrauSmith
Fortgeschrittener
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Neulich hat ein Mandat das Formular auf Papier ausgefüllt und es wurde abgelehnt.

 

Alternative ist das SV-Meldeportal.

 

Für mich ist das auch nicht zu akzeptieren weil es extrem länger dauert . Vor allen bei den Arbeitsbescheinigungen zum Austritt.

 

Davon abgesehen haben wir auch nur wenige Mandaten bisher über uns registriert. Ist ja normal auch sehr selten nötig .

 

Wenn die Datev das als Alternative nennt finde ich das schon unmöglich.

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dessignator
Beginner
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Nachricht 22 von 78
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Ich muss jetzt auch für einen bereits ausgetretenen Mitarbeiter für die Monate 1-4/2024 jeweils eine Nebeneinkommensbescheinigung übermitteln. Ich habe es mit zig Einstellungen bei "zukünftiges Einkommen..." und manueller Nachberechnung anstoßen probiert. Es kommt immer nur eine Bescheinigung für den April 2024 heraus, weil sich dort aufgrund des Austritts das Entgelt geändert hat. Laut Dokument 1070718 soll bei Auswahl von "unterschiedlich hoch" bei "zukünftiges Einkommen..." für jeden Monat eine Bescheinigung kommen. Tut es aber nicht. Ich bekomme auch dieselbe Fehlermeldung wie Sie.

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Private09
Aufsteiger
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Nachricht 23 von 78
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Das geht aktuell gar nicht. Ich benötige eine nach § 313 SGB III und nicht nach §312, die man noch anstoßen kann!!!

 

 

Liebe Datev, wird es dann möglich sein, die Bescheinigung auf Dauer dann genau wie die Arbeitsbescheinigung nach 312 nach dem vollendeten Monat anzustoßen?

Das wäre sehr hilfreich, auch wenn es dennoch ein Rückschritt ist...

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ennoh
Aufsteiger
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Hallo DATEV!

 

Könnte sich zu diesem Sachverhalt bitte mal jemand äußern, ob das ein Problem aus dem Programm bzw. ein Fehler ist oder ob das auf einer Vorgabe der Arbeitsagentur beruht? Der Passus in dem Hilfedokument sagt ja nur, daß der letzte Monat abgerechnet sein muß aber nicht warum.

 

Die Agenturen wollen die Bescheinigungen üblicherweise schnell und zeitnah und die ehemaligen Beschäftigten geifern uns an, weil wir die Bescheinigungen nicht schnell übermitteln.

Es kann doch aber nicht sein, daß wir deswegen neuerdings ALLE Arbeitsbescheinigungen manuell in das SV-Meldeportal einhämmern müssen.

 

Danke

FrauSmith
Fortgeschrittener
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Nachricht 25 von 78
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Ich könnte auch nur k…..

 

Ich musste schon zwei Arbeitsbescheinigungen über das SV-Meldeportal erstellen. Wer zahlt den Zeitaufwand?

An der telefonhotline hieß es im letzten Monat : warum machen sie das nicht über das SV-Meldeportal? Das geht doch.

Ich dachte ich bin im falschen Film.

 

Jetzt habe ich eine schriftliche Anfrage erstellt -still ruht der See: die nächsten Arbeitsbescheinigungen wurden angefragt 

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DATEV-Mitarbeiter
Arthur_Roth
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 26 von 78
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Liebe Community,

 

durch die verpflichtende elektronische Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen haben wir in den letzten Monaten viel in das digitale Verfahren investiert, mit dem Ziel auch mehr Sachverhalte über LODAS und das digitale Verfahren abzubilden. Seit 02.10.2024 werden z.B. BEA-Vortragswerte im DATEV-Rechenzentrum verarbeitet und in einer Arbeitsbescheinigung ausgegeben. Dadurch können auch Abrechnungszeiträume bescheinigt werden, die nicht mit einem DATEV-Lohnprogramm abgerechnet wurden.

 

Änderung der Programmlogik notwendig

Eine Herausforderung in diesem Verfahren ist die Berücksichtigung historischer Daten von bis zu 5 Jahren. Hierzu müssen auch Daten aus dem Langzeitarchiv eingelesen und mit den Abrechnungsdaten aus dem aktuellen Jahr und dem Vorjahr konsolidiert bescheinigt werden.
Die BEA-Vortragswerte sind eine weitere Datenquelle, die in diesem Verfahren berücksichtigt werden muss. Hierzu mussten wir die Programmlogik grundlegend verändern.

 

In diesem Zusammenhang kam es ab dem 02.10.2024 zu Fehlern mit Einschränkungen beim Abruf einer Arbeitsbescheinigung. Diese Fehler wurden behoben bzw. werden gegenwärtig bearbeitet.

Der automatische und manuelle Abruf einer Arbeitsbescheinigung ist seit 16.10.2024 wieder möglich. 

 

Wir bitten an dieser Stelle für die entstandenen Unannehmlichkeiten um Entschuldigung.

 

Beschäftigungszeitraum muss vollständig abgerechnet sein

Die geänderte Programmlogik erstellt Arbeitsbescheinigungen nur für vollständig abgerechnete Zeiträume. Der Austrittsmonat muss abgerechnet sein. Wenn der bescheinigte Zeitraum nicht vollständig abgerechnet ist, wird die Erstellung einer Arbeitsbescheinigung abgelehnt. LODAS gibt in diesem Fall eine entsprechende Meldung im Fehler- und Hinweisprotokoll aus.

 

Keine Übermittlung unvollständiger Entgeltabrechnungszeiträume

Für die weitere Bearbeitung benötigt die zuständige Agentur für Arbeit alle Daten bis zum Beschäftigungsende. Durch vorzeitige oder unvollständige Arbeitsbescheinigungen entstehen den Agenturen für Arbeit und den Unternehmen zusätzlicher Bearbeitungsaufwand und damit Kosten. Dies wurde auch explizit in den gemeinsamen Grundsätzen des BEA-Verfahrens formuliert und verpflichtet uns als Softwareanbieter das systemseitig zu berücksichtigen. Die neue Programmlogik berücksichtigt diese Vorgabe.

 

Weitere Informationen: LODAS: Arbeitsbescheinigung/Bescheinigung Nebeneinkommen übermitteln (BEA) - DATEV Hilfe-Center

 

Viele Grüße  

  

Arthur Roth  

Product Owner, Produktentwicklung LODAS  

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dessignator
Beginner
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Das beantwortet aber nicht die Frage, warum die Nebeneinkommensbescheinigung nicht funktioniert...

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @dessignator,

 

setzen Sie bitte in den Nachberechnungsmonaten das Änderungskennzeichen für die ausgewählten Felder, wie z.B. "unterschiedlich hoch".
Senden Sie danach eine Wiederabrechnung für den letzten Abrechnungsmonat als Probeabrechnung.
Wenn Sie dann noch Fehlermeldungen bekommen, wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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mandyhochgräber
Einsteiger
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Nachricht 29 von 78
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Auf der Seite der Arbeitsagentur finde ich dazu weiterhin nur Folgendes:

"Bitte bescheinigen Sie ausschließlich volle Abrechnungsmonate der letzten 12 Zeitmonate. Bestätigen Sie alle beim Ausscheiden der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers vollständig abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume. Es ist nicht notwendig, den letzten Abrechnungsmonat abzuwarten, wenn dieser erst nach Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis abgerechnet wird."

 

Wenn jetzt ein Arbeitnehmer zum 05.11.24 ausscheiden würde, wäre dem Wortlaut der Arbeitsagentur folgend der Zeitraum bis 31.10.24 zu bescheinigen (vorausgesetzt Oktober wurde bereits abgerechnet)...So verstehe ich das zumindest. Der neuen Programmlogik von Lodas entsprechend, muss jetzt erst der Novermber 2024 abgerechnet werden, damit eine DÜ erfolgt? Beim Beitragsschätzverfahren würde die November-Abrechnung dann erst Anfang Dezember erfolgen und die Arbeitsbescheinigung also erst im Dezember übermittelt?

Wo finde ich hierzu die Grundlage? Ich hätte da gerne was Offizielles, falls das Arbeitsamt die späte DÜ bemängelt oder auf eine vorzeitige Übermittlung drängt. Vielen Dank.

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Lohnnutzer
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 30 von 78
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Gibt es von der Agentur für Arbeit eine neue Vorgabe die Arbeitsbescheinigung erst nach Abrechnung des Austrittsmonats zu erstellen?

 

Die Arbeitnehmer kommen fast grundsätzlich direkt nach der Kündigung und verlangen die Übermittlung der Arbeitsbescheinigung.

Das werden ja Diskussionen! Mir graut schon .

 

Gibt es hierzu einen Link der Agentur für Arbeit um den des Arbeitnehmer bzw. d n beauftragenden Arbeitnehmern aushäzu können?

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letzte Antwort gestern 13:28:34 von Uwe_Lutz
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