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BGN im Gastronomiebereich

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letzte Antwort am 27.01.2017 10:57:45 von t_r_
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fraulohn
Beginner
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In Unkenntnis darüber, dass für 2016 und 2017 eine den Jahren entsprechende UV-Stammdantenabfrage (wegen neuer Mitgliedsnummer) ausgeführt werden muss, habe ich eine Gesamt-Abfrage 2016/2017 gestartet. Nun fand keine Übermittlung statt. Wie kann ich dies korrigieren. Der Lohn 01/17 wurde schon abgerufen!

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

die neue Mitgliedsnummer für die BGN gilt ab 01/2017.
D.h. der UV-Stammdaten-Abruf 2017 wurde mit Fehler zurückgemeldet, richtig?

In dem Fall erfassen Sie bitte unter 12/2016 in der alten Mitgliedschaft die Gültigkeitsdaten von 01.01.2016 bis 31.12.2016. Hinterlegen Sie zusätzlich den Meldegrund „Vergabe einer neuen Mitgliedsnummer, gleiche Berufsgenossenschaft (UV05)“ als Sondertatbestand. Wechseln Sie in anschließend in den Bearbeitungsmonat 01/2017 und löschen Sie die alte Mitgliedschaft.

Legen Sie nun die für 2017 gültige Mitgliedschaft unter einer neuen laufenden Nummer (z.B. 2) an.
Führen Sie den Stammdatenabruf für 2017 erneut durch und warten Sie auf die Rückmeldungen der DGUV.

Freundliche Grüße

Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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a_horst
Einsteiger
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Hallo Frau Schauer,

trifft dieses Vorgehen auch für  die BAU BG vor ?

VG

Andreas Horst

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t_r_
Allwissender
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Hallo Herr Horst,

ich bin zwar nicht Frau Schauer, gebe aber trotzdem mal meinen Kommentar ab.

Wenn die Mitgliedsnummer bei der gleichen BG wechselt, muss immer so vorgegangen werden. Die BG Bau hat genau wie die BGN zum 01.01.2017 die Mitgliedsnummer verändert. Also muss der Wechsel der Mitgliedsnummer auch genau so gemeldet werden. Ich bin jedenfalls bei beiden BG'n identisch vorgegangen und habe bei beiden BG'n die entsprechenden Stammdatenabrufe fehlerfrei erledigen können.

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 27.01.2017 10:57:45 von t_r_
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