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Bahncard 100 Erstattung Anschaffungskosten

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letzte Antwort am 19.06.2019 15:15:18 von bfit
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Gelöschter Nutzer
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Guten Tag liebe Community,

ich bin ein Neuling in der Lohnbuchhaltung  und habe ein Problem mit folgenden Sachverhalt:

Ein angestellter Geschäftsführer hat eine Bahncard 100 gekauft und soll nun die Kosten hierfür erstattet bekommen. Ist auch vertraglich so geregelt. Die Bahncard wird beruflich und privat genutzt.

Wie bekomme ich das am einfachsten hin?

Ist bei der reinen Erstattung der Anschaffungskosten auch die Prognose der Voll- oder Teilamortisation nötig? Oder kann es ihm auch im Rahmen einer Sachzuwendung quasi als "Geschenk" mit Pauschalversteuerung erstattet werden?

Welche Lohnarten kommen in Frage?

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bfit
Meister
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Hallo,

zu diesem Thema gab es hier vor kurzem bereits mehrere Diskussionen:

Bahncard 100

Bahncard 100 Erstattung Anschaffungskosten3

Reisekostenerstattung bei Bahncard 100

Viele Grüße,

B. Fitschen

Gelöschter Nutzer
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Herzlichen Dank für den Hinweis. Die Beiträge hatte ich gelesen, nur bei meinem Fall helfen diese mir leider nicht weiter.

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 6
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Hallo,

ich kann Ihnen versichern, dass Ihnen die von Frau Fitschen benannten Beiträge auch in Ihrem Fall helfen müssten. Hier wird eher das Problem des Neulings in der Lohnbuchhaltung liegen. Es wäre daher grundsätzlich zu empfehlen, sollten Sie beim Steuerberater arbeiten, hier den Chef (Berufsträger) hinzuzuziehen. Sollten Sie bei einer "normalen" Firma in der Lohnbuchhaltung arbeiten, so sollten Sie Ihren Chef und danach ggf. den beauftragten Steuerberater hinzuziehen.

Bei der Bahncard 100 müssen Sie immer eine (Prognose-)Amortisationsrechnung vornehmen, wenn sie diese steuerfrei erstatten wollen. (Bahncard 100 )

Sollten Sie eine Besteuerung nach § 37 b EStG vornehmen wollen, so müssen Sie beachten, dass dann kein Betriebsausgabenabzug mehr gegeben ist.

Die Pauschalversteuerung für Fahrtkosten könnte natürlich für den Teil angewendet werden (0,30 EUR x Entfernungskilometer Wohnung/erste Tätigkeitsstätte x 15 Tage im Monat), der "reinpasst, wenn nicht auch noch ein Firmen-PKW zur privaten Nutzung mit Fahrten Wohnung / erste Tätigkeitsstätte zur Nutzung überlassen wird und hier bereits von der Pauschalierung Gebrauch gemacht wird.

Viele Grüße

T. Reich

Gelöschter Nutzer
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Vielen Dank an beide für die Antworten. Es ist nicht leicht als Anfänger. Ich werde mich weiter entsprechend an die Zuständigen wenden.

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bfit
Meister
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Vielleicht gucken Sie mal bei den Seminaren von DATEV. DATEV bietet Einstiegsseminare für Lohnabrechnungen an, die sowohl die fachlichen Grundlagen als auch die Programmbedienung beinhalten. Für die laufenden Änderungen bieten sich die Jahreswechselseminare an.

Viel Erfolg und viele Grüße,

B. Fitschen

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letzte Antwort am 19.06.2019 15:15:18 von bfit
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