Meine Frage: Bei einer Mitarbeiterin läuft der befr. Arbeitsvertrag zum 31.12.2024 aus.
Muss ich alle Angaben unter Kündigung/Entlassung vornehmen? Sie wird ja nicht gekündigt oder entlassen.
Ich komme sonst bei diesem Punkt nicht weiter.
Danke für die Hilfe!
Ja. Bei Kündigung/Entlassung durch "kraft Gesetzes oder Tarifvertrag" wählen.
Wenn eine Arbeitsbescheinigung erstellt werden muss, müssen die Punkte ausgefüllt werden. In diesem Fall nutze ich immer den letzten Punkt:
Beim Datum, wann es gekündigt wurde, gebe ich entweder das Vertragsdatum an oder ggf die Info, wann der MA informiert wurde, dass keine Weiterbeschäftigung erfolgt. Letztlich ergibt sich aber der Ablauf durch Befristungsende auch aus den Daten des Reiters "Befristung". Gab bis dato keine Rückfragen.
Vielen Dank!
Moin!
Wir hatten das bisher auch mit ausgefüllt in der Kanzlei, dann gab es aber mal Probleme und eine Mitarbeiterin bekam eine Sperre beim Arbeitslosengeld.
Dann wurde uns vom Amt mitgeteilt, dass die Angaben zur Kündigung bei einem befristeten Arbeitsvertrag nicht auszufüllen sind:
Diesbezüglich würden die Angaben unter Beschäftigung - Kündigung/Entlassung - Befristung reichen.
VG
Vielen Dank!
Ich hätte gleich noch eine Frage. Ich habe noch einen MA der ab 01.01.2025 in Rente geht. Da muss ich doch bestimmt dort auch keine Angaben machen. Oder?
Wer in Rente geht braucht ja keine Verdienstbescheinigung fürs Arbeitslosengeld, oder? 😉 Ich würde das nur ausfüllen und übermitteln, wenn eine Verdienstbescheinigung für das AA benötigt wird.
Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Ich wollte nur nochmal nachschieben, dass in der LODAS Hilfe steht, dass bei einem befristeten AV Kraft Gesetztes oder Tarifvertrag hinterlegt werden soll.
Also etwas konträr, aber wir hatten mit der neuen Umsetzung bisher keine Probleme.
VG
Nein, es müssen nur die Daten zur Befristung ausgefüllt werden.
Es gibt keine Kündigung, der Vertrag läuft befristet einfach aus.
Viele Grüße