Hallo Zusammen,
Ein AN hat einen Wasserrohrbruch, der AG möchte 600,00 € (LSt frei und SV frei) auszahlen. Welche Lohnart ist zu wählen?
Wasserrohrbruch ist keine höhere Gewalt, kann das als Beilhilfen in Notfällen gemeldet werden?
Gibt es eine Aufzeichnungspflicht? Muss ich Belege anfordern?
Herzlichen Dank für Hinweise und Mithilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das zahlt keine Versicherung?
Siehe Anrufungsauskunft.
Und grundsätzlich: für alle Zahlungen/Leistungen, die steuerfrei und oder beitragsfrei gezahlt/gewährt werden sollen, muss natürlich nachgewiesen werden, dass die Voraussetzungen für die Befreiung vorliegen.
Vielen Dank!
Das habe ich gelesen. Aber ein Wasserrohrbruch ist keine höhere Gewalt. Wasserrohrbrüche können durch Versicherungen ersetzt werden. Kann AG 600,00€ LSt.SV frei bezahlt?
Wird der Arbeitnehmer durch eine Notsituation finanziell belastet, kann der Arbeitgeber ihm mit einer steuerfreien Beihilfe unter die Arme greifen. Als solche Notsituationen gelten z. B. Krankheit bzw. Tod eines Familienangehörigen, Vermögensverluste durch höhere Gewalt (z. B. Hochwasser, Brand) oder die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft bzw. Haftung. Die Steuerbefreiung gilt für Bar- und Sachzuwendungen.
Guten Morgen @Daisy22 ,
ich lese daraus folgendes: finanzielle Belastung durch Notsituation
Die aufgeführten Beispielsituationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es ist wohl eher abzuwägen, ob das für den speziellen Arbeitnehmer zu einer finanziellen Belastung führt - wobei man das Wort "Belastung" auch noch ausdiskutieren könnte. 😉
Ich würde aber auch zu einer Anrufungsauskunft neigen.
Gruß Flitze