Wir haben ein Problem bei der Eingabe der freiwilligen Versicherung (Pflegeversicherung) bezüglich Zuschuss AG bei Selbstzahler
Der Mitarbeiter ist selbständig und hat bei uns zusätzlich eine Beschäftigung, die Krankenkasse hat uns gemeldet, dass wir diesen MA mit 0110 anmelden müssen.
Soweit ich das sehe muss der Arbeitgeber trotzdem einen Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenkasse leisten, oder liege ich da total falsch.
Wir haben die Beträge von der Krankenkasse erhalten, die der Arbeitnehmer aktuell bezahlt.
In der Rubrik freiwillige Versicherung, freiwillige Krankenversicherung, AG-Zuschuss, abweichender Beitrag, haben wir den Gesamtbeitrag sowie die 50% AG Anteil manuell eingegeben.
Bei den Beiträgen zur freiwilligen Pflegeversicherung auch die entsprechenden Beiträge, Gesamt und AG-Anteil.
DATEV bringt die Fehlermeldung
"für die Pflegeversicherung wurde weder die Beitragsgruppe für die gesetzliche Versicherung eingegeben, noch wurden Angaben zur privaten Pflegeversicherung erfasst"
Wo liegt der Fehler?
Kann uns hier jemand tatkräftig unterstützen und uns mit Fachwissen, dass uns vielleicht fehlt weiterhelfen ?
Grüße aus Mittelfranken
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
wenn der Mitarbeiter hauptberuflich selbständig ist, besteht keine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht.
Voraussetzung dafür, dass ein Beitragszuschuss zur KV/PV gezahlt werden muss ist die KV-/PV-Pflicht.
Wenn ein derartiger Zuschuss (freiwillig) gezahlt werden soll, ist dieser Zuschuss lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Mal wieder kurz und bündig und absolut richtig. 😊
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort
Grüße Ulli