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Berechnung 6-Wochen-Frist für Entgeltfortzahlung Minijobber

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letzte Antwort am 11.11.2024 12:43:18 von lohnhilfe
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helga2110
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
219 Mal angesehen

Liebe Community,

 

wann endet die Lohnfortzahlung von 6 Wochen für einen Minijobber?

 

Wird - wie bei bei einer Vollzeitbeschäftigung - ab 1. Tag der AU von nachfolgend und durchgehend 42 Kalendertagen ausgegangen oder sind bei der Berechnung der 6-Wochen-Frist bzw. 42 KT nur die tatsächlichen Beschäftigungstage (z.B. Di + Do) relevant? 

 

Im Voraus herzlichen Dank

Helga

 

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 4
210 Mal angesehen

Hier wird -wie bei anderen AN- mit 42 Kalendertagen gerechnet, schließlich ist der AN auch an den Nicht-Arbeitstagen erkrankt.

 

Bei einem sv-pflichtigen AN, der eine normale 5-Tage-Woche hat, rechnen Sie schließlich auch die 42 Tage nach Kalendertagen inkl. dem Wochenende, also 7 AU-Tage pro Woche.

helga2110
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
128 Mal angesehen

Vielen Dank Herr Lutz und war/bin ganz Ihrer Ansicht incl. Begründung.

 

Ein AN eines Mandanten war nach Rsp. mit seiner KK anderer Meinung und dies hat mich etwas irritiert.

 

Grüße v. Helga M.

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 4 von 4
97 Mal angesehen

§ 3 EntgFG - Einzelnorm

 

"[...]Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen"

 

für 6 Wochen AU, nicht "für 42 Arbeitstage"

 

Und was auch immer er da verstanden haben will bei der KK, das haben die sicher nicht so gesagt.

LG
VM
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letzte Antwort am 11.11.2024 12:43:18 von lohnhilfe
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