Liebe Community,
wann endet die Lohnfortzahlung von 6 Wochen für einen Minijobber?
Wird - wie bei bei einer Vollzeitbeschäftigung - ab 1. Tag der AU von nachfolgend und durchgehend 42 Kalendertagen ausgegangen oder sind bei der Berechnung der 6-Wochen-Frist bzw. 42 KT nur die tatsächlichen Beschäftigungstage (z.B. Di + Do) relevant?
Im Voraus herzlichen Dank
Helga
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hier wird -wie bei anderen AN- mit 42 Kalendertagen gerechnet, schließlich ist der AN auch an den Nicht-Arbeitstagen erkrankt.
Bei einem sv-pflichtigen AN, der eine normale 5-Tage-Woche hat, rechnen Sie schließlich auch die 42 Tage nach Kalendertagen inkl. dem Wochenende, also 7 AU-Tage pro Woche.
Vielen Dank Herr Lutz und war/bin ganz Ihrer Ansicht incl. Begründung.
Ein AN eines Mandanten war nach Rsp. mit seiner KK anderer Meinung und dies hat mich etwas irritiert.
Grüße v. Helga M.
"[...]Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen"
für 6 Wochen AU, nicht "für 42 Arbeitstage"
Und was auch immer er da verstanden haben will bei der KK, das haben die sicher nicht so gesagt.