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Berechnung Kinderkrankengeld

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letzte Antwort am 03.06.2021 14:40:09 von Sabrina_Simmerlein
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Toffi-Fee
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Hallo liebe Community,

 

ich verstehe die Berechnung des Kinderkrankengeldes nicht ganz.

Ich habe eine Arbeitnehmerin, die im Januar 4 einzelne Tage Kinderkrankengeld bekommt.

Die Arbeitnehmerin bekommt ein Grundgehalt von 1.000 €, dazu erhält sie monatlich Provision. 

Ihr Gesamtbrutto liegt in der Regel so zwischen 2.000 € und 3.000 €.

In der EEL-Bescheinigung für Januar wird ein tägliches Brutto von 25 € bescheinigt.

Im Februar (5 Tage) waren es dann "schon" 46 €.

 

Sollte das Entgelt nicht eigentlich bei dem Gehalt viel höher liegen?🤔

Toffi-Fee
Einsteiger
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Also ich hab das jetzt nochmal durch gerechnet.

Folgende Gehälter hat sie erhalten:

 

10/2020: 1000 fest + 2.661 variabel

11/2020: 1000 fest + 1.610

12/2020: 1000 fest + 1.855

01/2021: 1000 fest +    280

 

Das variable Entgelt beträgt, gerechnet auf den Durchschnitt der letzten drei Monate ca. 68 € pro Tag.

Dem Festgehalt von 1.000 € hinzugerechnet, erhält sie 2.040 € (68 € * 30 d) durchschnittlich im Monat.

gekürztes Entgelt: 1836 €, Differenz 204 €, täglich zu bescheinigendes Entgelt demnach rund 50 €.

 

Wo liegt der Fehler?

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Toffi-Fee
Einsteiger
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Ich komme der Lösung immer näher. 😁  Aber eine gibt es immer noch, die ich nicht verstehe.

 

Für die vier Tage im Januar hat er zur Berechnung nur das Gehalt von Januar herangezogen, also die 1280 €.

Dann ist das tägliche Brutto von 100 € auch nachvollziehbar.

 

Aber bei variablen Entgeltbestandteilen muss doch der Durchschnitt der letzten drei Monate genommen werden oder? Ich hab bei den Lohnarten unter Steuer/SV/UV den Haken bei "Berücksichtigung als laufenden variablen Entgeltbestandteil" gesetzt.

Und auch unter den Mandantendaten und auch den Personaldaten habe ich bei SV/allgemein/Entgeltersatz bei Zeitversatz und Durchschnitt die 1 und die 3 nochmal extra eingegeben.

 

Wieso rechnet er trotzdem nur mit dem Gehalt von Januar?

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


grundsätzlich wird in der Berechnung des Kinderkrankengeldes - bezüglich der variablen Entgeltbestandteile - immer der Durchschnitt aus den letzten 3 Monaten herangezogen.


Auf welche Wert das System in Ihrem speziellen Fall zugreift, können Sie dem Fehler- und Hinweisprotokoll entnehmen.


Das Berechnungsschema zum Kinderkrankengeld bei Gehaltsempfängern mit variablen Entgeltbestandteilen finden Sie unter Punkt 3.2.5 des Hilfedokuments 5303308.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Toffi-Fee
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Danke, wie oben bereits erwähnt, wie das berechnet wird, ist mir bewusst.

Das Beispiel in dem Dokument kenne ich, und wenn ich das händisch nachrechne, komme ich auf einen anderen Betrag. Aber er geht immer von dem Gehalt von Januar aus ohne Berücksichtigung der variablen Entgeltbestandteile.

 

Diese sind in den Lohnarten auch bereits so geschlüsselt.

Und auch unter Mandantendaten bzw. Personaldaten/Sozialversicherung/Allgemeine Daten/Entgeltfortzahlung ist der Durchschnitt von drei Monaten eingegeben.

 

Ich hab auch versucht unter Personaldaten/Durchschnittspeicher/Durchschnitte1-10 für den jeweiligen Monat den variablen Entgeltbestandteil einzugeben. Dann erhalte ich im Fehlerprotokoll aber die Meldung "Die Korrektur Durchschnittsp. und/oder AZK auf bereits abgerechnete Vormonate ist nicht zulässig".

 

Auch in diversen Dokumenten werde ich nicht fündig.

 

Was muss ich noch machen?

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 6
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Hallo,


da es sich hierbei um einen komplexen Sachverhalt handelt, müssen wir uns Ihren Fall ansehen und prüfen, woran es liegt.


Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Weg an uns.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 03.06.2021 14:40:09 von Sabrina_Simmerlein
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