Hallo liebe Community,
wie ihr alle wahrscheinlich derzeit bin ich auch mit den diversen Problemen der Abrechnung von Kurzarbeit beschäftigt.
Ich habe Probleme mit den Berechnungen der Beiträge und AG-Zuschüssen zur Privaten Krankenversicherung und zum Versorgungswerk während KUG.
Lt. Rechenbeispiel aus dem Dok. 5303311 zahlt der AG den normalen SV-Beitrag auf das IST-Entgelt und 100 des SV-Beitrages auf den Fiktivlohn (während die Summe aus dem IST-Entgelt und dem fiktiven Entgelt mit der BBG gedeckelt ist).
Wenn ich diese Berechnung manuell durchführe komme ich aber absolut nicht auf die Beträge die das Programm mir ausgibt. Habe ich hier irgendwie einen Denkfehler?
Oder muss ich die Beiträge manuell berechnen und manuell erfassen?
Danke für eure Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Wiebke,
´tschuldigung wenn ich frage: Aber Du berechnest manuell schon Dein Entgelt unter Berücksichtigung der 80% ?
Hallo Coester,
ich berechne mein Entgelt nicht manuell. Ich habe nur den Fall eines privat versicherten Arztes der die Regelaltersgrenze bereits überschritten hat, aber noch keine Rente bezieht. Dieser ist auf 0 Std. herab gesetzt worden. Da er keinen Anspruch auf KUG hat bekommt er derzeit überhaupt kein Geld (ist auch ok für ihn). Nun ging es nur darum das er trotzdem Ansprüche auf AG-Zuschusse zum Versorgungswerk und der PKV hat. Diese AG-Zuschüsse habe ich manuell berechnet und als abweichende Daten erfasst. Das passt mir auch soweit alles.
Nun habe ich aber auch angestellt Ärzte die nur einen Teilausfall KUG haben. Da habe ich jetzt versucht nachzuvollziehen wie die AG-PKV- und -VW-Zuschüsse vom Programm berechnet werden und kann die Berechnung von Lodas nicht nachvollziehen.
VG
Hallo,
die Kürzung der abgerechneten Werten erfolgt anhand der hinterlegten wöchentlichen Arbeitszeit und den gebuchten Kurzarbeitergeldstunden.
Anhand der wöchentlichen Arbeitszeit wird die monatliche Arbeitszeit ermittelt (wöchentliche Arbeitszeit x 13 / 3).
Durch die gebuchten KUG-Stunden erkennt das Programm, wie viele Stunden der monatlichen Arbeitszeit ausgefallen sind und kürzt den Betrag auf die restlichen Stunden, die der Mitarbeiter gearbeitet haben müsste.
Sollen die errechneten Werte durch uns eingehender geprüft werden, nehmen Sie bitte über die weiteren Servicekanäle Kontakt zu uns auf.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Mertel,
danke für Ihre Antwort !
Ihre Erläuterung erklärt mindestens 90% aller Fragen zur Kurzarbeit.
Die Fragen, ob Lohnabrechnungen in dieser Corona-Situation korrekt sind, wird irgendwann einmal
in der Zukunft die Prüfung der Rentenversicherung entscheiden.
Ich rechne daher zur Zeit viel "nach bestem Wissen & Gewissen" ab...
Die Soll-Zeit lt. Arbeitsvertrag ist daher für mich absolut maßgebend und die Ist-Zeit liefert mir der Arbeitgeber.
Alles "dazwischen" ist KUG und wird auch so abgerechnet !
Viele Grüße
Hallo Frau Mertel,
vielen Dank für Ihre Antwort, die ich aber entweder nicht verstehe oder die am Thema vorbei geht.
Ich habe nicht gefragt wie die KUG- oder Gehaltswerte zustande kommen, sondern wie die Arbeitgeberbeiträge zur freiwilligen oder privaten Krankenversicherung sich bei der Kurzarbeit berechnen.
Hierzu gibt es in dem Dok. 5303311 auch eine PDF-Verlinkung zu einem Berechnungsschema von Ihnen. Für das Ist-Entgelt zahlt der Arbeitgeber die halben SV-Beiträge und für das fiktive Entgelt die vollen.
Wenn ich das aber exemplarisch an einem Beispiel nachrechne komme ich nicht auf diese Werte. Also stimmt entweder die Berechnung im Lodas nicht oder Ihr Berechnungsschema im Dokument stimmt nicht.
Freundliche Grüße
(Hierzu noch kurz der Hinweis das in dem Berechnungsschma zu diesem Thema bei Lohn und Gehalt leider falsche Werte drin stehen)
Hallo Wiebke,
das Berechnungsschema im Dokument 5303311 zum Beispiel 3.2.2 (freiwillig in GKV versichert) ist falsch.
Der AG-Zuschuss setzt sich aus 2 Teilen zusammen:
1. Ist-Entgelt x halber KV-%-Satz (inkl. Zusatzbeitrag)
2. voller KV-%-Satz auf "fiktives Entgelt":
hier muss man aber einen Abgleich machen, ob das echte Sollentgelt (über BBG) abzüglich Ist-Entgelt, davon 80%, höher ist als die BBG abzgl. Ist-Entgelt (hier aber nicht auf 80% gekürzt!); aus dem niedrigeren Betrag muss der AG den Beitragszuschuss zahlen.
Im Dokument 5300352 (Lohnlexikon) finden Sie unter Punkt 6b ein Berechnungsbeispiel.
LODAS rechnet richtig.
Ich hoffe, ich konnte weiter helfen.
VG
Ruth
Hallo Ruth,
vielen Dank, das ist genau was ich meinte und gesucht habe. In den Berechnungsschema von Datev sind nämlich derzeit einige Fehler die es nicht leichter machen.
Aber nun komme ich weiter.
Viele Grüße