Hallo zusammen,
Firma A hat 10 Mitarbeiter, davon sind 1 Geschäftsführer und 1 Gesellschafter-Geschäftsführer.
Müssen die bei der Berechnung der Vollzeitäquivalente berücksichtigt werden?
Die Internetsuche hat mir bisher leider nicht weitergeholfen.
Vielen Dank im Voraus.
Ich würde diese mitrechnen. Aber für welches Verfahren/Programm benötigen Sie die Zahl denn?
Für die Ü II+III reicht es aber, wenn der prüfende Dritte einen Beschäftigten nachweisen kann. Weitere Beschäftigte werden nur für zukünftige Statistiken verwendet, und sind für die Anträge ohne Bedeutung.
Wir haben die jetzt auch mitgezählt.
Die Bank wollte das wissen. Spielt eine Rolle bei einem Kredit.