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Berechnungsgrundlage Midijob

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letzte Antwort am 22.12.2023 14:59:54 von vw
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MSCH1108
Einsteiger
Offline Online
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438 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich bin am Überprüfen der Midijobgrenze. Was zählt: das Gesamtbrutto, das Steuerbrutto oder das SV-brutto? Ich denke, wenn das SV-brutto durch 12 Monate teile und dann unter 2000,--€ liege, dann passt das? Wir haben bei unseren Mitarbeitern auch bAV, so dass das SV brutto auch gemindert wird..

 

Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen.

 

 

vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
418 Mal angesehen

Hallo,

da es um die SV-Beiträge geht wohl das SV-Brutto - oder?

 

Regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt bestimmen

Die Prüfung, ob eine Beschäftigung ein Midijob ist, erfolgt über die Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts. Hier gelten dieselben Regelungen wie beim Minijob. Der Arbeitgeber muss jeweils bei Beschäftigungsbeginn und bei jeder dauerhaften Änderung in den Verhältnissen eine vorausschauende Betrachtung für einen Prognosezeitraum anstellen. Dabei ist grundsätzlich das Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung zu berücksichtigen, auf das der Arbeitnehmende einen Rechtsanspruch hat, zum Beispiel aufgrund eines Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder einer Einzelabsprache.

Quelle: https://www.haufe.de/personal/entgelt/midijob-ermittlung-des-regelmaessigen-arbeitsentgelts_78_555706.html , Hervorhebung von mir.

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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letzte Antwort am 22.12.2023 14:59:54 von vw
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