Hallo zusammen,
hat das schon mal jemand gemacht, die Berufsgenossenschaft mitten im Jahr gewechselt?
Ich würde jetzt über Mitgliedschaft beenden gehen und eine neue anlegen.
Ich wurde aber von meiner Kollegin vorgewarnt, so einfach ist das wohl nicht.
Kann ich da auch ein Datum mitten im Monat angeben?
Vielen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
darf man fragen, warum Sie sich eine solch mühsame Aufgabe stellen? Habe damit selbst leider keine Erfahrung. Aber ein Grund würde mich schon interessieren. Vielen 'Dank.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo Community,
eine Mitgliedschaft kann auch unterjährig beendet werden.
Dazu aktivieren Sie in jenem Bearbeitungsmonat, in welchem die Mitgliedschaft endet, unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften den Button Mitgliedschaft beenden.
Im Drop-Down Menü können Sie mögliche Sondertatbetände auswählen, wie etwa "Ende der Mitgliedschaft, Wechsel zu einer anderen Berufsgenossenschaft".
Bitte erfassen Sie hier zudem das Ende-Datum der Mitgliedschaft.
Im nächsten Bearbeitungsmonat können Sie die neue Mitgliedschaft unter einer weiteren Nummer anlegen.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo zusammen,
ich muss die Mitgliedschaft im laufenden Monat ändern (wir haben das so von der BG vorgegeben bekommen).
Muss ich dabei noch irgendetwas beachten?
Vielen Dank.
Nochmal ein Nachtrag:
Ich habe das soeben versucht.
Ich weiß wirklich nicht, ob ich 2 Berufsgenossenschaften in einem Monat anlegen kann.
Ich bekomme dann nämlich den Hinweis, dass ich eine Hauptmitgliedschaft auswählen muss.
Was muss ich tun?
Hallo,
wie Frau Dietl schon sagt, im laufenden Jahr schon, im laufenden Monat eher nicht.
Können Sie vielleicht einmal den Grund nennen, warum ein Wechsel innerhalb eines Monats stattfinden muss.
Ansonsten würde ich unbedingt nochmals mit den BGs sprechen, denn das kann eigentlich nicht sein, das auf einem Stichtag im laufenden Monat bestanden wird.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo Herr Rohwäder,
sorry, da war ich gar nicht drauf eingegangen.
Wir haben folgenden Fall:
Betrieb vom Ehemann, Ehemann verstorben, Ehefrau führt alles weiter. Die BG wurde beim Ehemann damals falsch zugeteilt, was nun durch das "neue" Gewerbe aufgefallen ist. Die Gehälter haben wir so weitergeführt.
Gruß
T. Höninger
Hallo,
ja dann reicht es doch nach meinem Verständnis, wenn Sie zum 01.01.2018 die richtige BG anlegen. Der Betrieb wird ja fortgeführt und die BG merkt ja nichts von familiären Veränderungen hinter der "Betriebsnummer".
Gruß
C. Rohwäder
Hallo,
vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedrückt.
Ich habe eine BG xy bis 21.07. und eine neue BG z ab 22.7.
Über Mitgliedschaft beenden kann ich den 21.07. als Ende nehmen,
aber dann muss ich im gleichen Monat eine 2. BG anlegen.
Einer der BGs muss ich dann die Kennzeichnung Hauptmitgliedschaft zuordnen.
Ich habe die Befürchtung dass das nicht klappen wird.
Ich kann aus der Nachricht von Frau Dietl nicht eindeutig rauslesen, dass ein Wechsel im laufenden Monat nicht geht. Vielleicht hat sie es so gemeint, dann müsste ich nochmal die BGs kontaktieren damit die sich abstimmen.
Vielleicht kann sie sich hierzu kurz melden?
Vielen Dank
Hallo T. Höninger,
ein Wechsel der BG-Mitgliedschaft während des Monats ist leider nicht möglich, da die Hauptmitgliedschaft in einem Monat nur bei einer Berufsgenossenschaft hinterlegt sein darf.
Hierzu sollten Sie noch einmal Rücksprache mit der Berufsgenossenschaft halten.
Beste Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Wir haben folgenden Fall:
Betrieb vom Ehemann, Ehemann verstorben, Ehefrau führt alles weiter. Die BG wurde beim Ehemann damals falsch zugeteilt, was nun durch das "neue" Gewerbe aufgefallen ist. Die Gehälter haben wir so weitergeführt.
Hallo,
wenn dort "Besserverdiener" beschäftigt sind, laufen Sie Gefahr doppelte Beiträge zu bezahlen.
Wir haben im Moment Ärger bei einer Umwandlung von EZU in GmbH & Co. KG. Dort will die zuständige BG die GmbH & Co. KG (unter Abmeldung des EZU) unter einer neuen Mitgliedsnummer führen.
Die Folge ist, dass die jährliche Beitragsbemessungsgrenze von 78.000 für jeden Arbeitnehmer sowohl im Lohnnachweis der EZU als auch in der GmbH & Co.KG voll erfasst wird.
In unserem Fall verdienen einige Arbeitnehmer deutlich mehr als 150.000 p.A. , sodass bei ihnen der doppelte Beitrag berechnet wird. Ob das rechtlich in Ordnung ist, weiß ich derzeitig noch nicht.
In Ihrem Fall (wenn Sie das überhaupt betrifft) ist es aber vielleicht möglich, das abzuwenden, da die erste BG ja gar nicht zuständig war.
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Hinweise und Hilfen.
Ich hoffe es klappt jetzt alles!
Hallo Community,
wir bitten Sie vielmals um Entschuldigung- im obigen Beitrag hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen.
Ein untermonatiger Wechsel der Mitgliedschaft ist programmtechnisch möglich.
Bitte erfragen Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft lediglich den Grund der Beendigung, der zu wählen ist.
Alle Informationen zu den korrekten Schlüsselungen finden Sie im Dokument 1001769 .
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo zusammen,
falls es noch jemanden interessiert:
Die Lösung:
Ein untermonatiger Wechsel der BGs ist nur dann möglich wenn er direkt mit der Abrechnung gemacht wird (also keine spätere Änderung im Rahmen der Nachberechnung möglich).
Viele Grüße