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Berufsbezeichnung

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letzte Antwort am 04.04.2022 19:29:58 von bodensee
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n_troike
Fortgeschrittener
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Also ich muss ja jetzt mal fragen.

 

Unter der Lasche "Beschäftigung" steht die Berufsbezeichnung.

Unter der Lasche "Tätigkeitsschlüssel" steht die ausgeübte Tätigkeit.

 

Was ist der Unterschied?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Nico

lohnhilfe
Meister
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Unter der Lasche "Beschäftigung" steht die Berufsbezeichnung. = eigene Bezeichnung (im Vertrag z.B.)

Unter der Lasche "Tätigkeitsschlüssel" steht die ausgeübte Tätigkeit. = für die Statistik; ob Sie z.B. Reinigungskraft, Raumpfleger oder was ähnliches erfassen, die Nummer bleibt die gleiche. Zusammen mit den Nummern für Schul- und Berufsbildung sowie VZ/TZ fließt das in die staatlichen Statistiken ein (z.B. wie viele Promovierte gehen "putzen"?)

LG
VM
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TN
Fachmann
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Beruf ist der Beruf, der erlernt wurde.

Tätigkeit die Tätigkeit, welche aktuell ausgeübt wird, nach Berufskennziffernverzeichnis.

 

Schließlich muss man ja nicht im erlernten Beruf tätig werden 🙂

 

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n_troike
Fortgeschrittener
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Vielen Dank an die Antwortenden 😀

 

Die Tätigkeit nach Schlüssel ist klar.

 

Lohnhilfe schreibt aber:

Unter der Lasche "Beschäftigung" steht die Berufsbezeichnung. = eigene Bezeichnung (im Vertrag z.B.)

 

Ist dann aber nicht der erlernte Beruf, wie von Ihnen angegeben. 

 

Erlernter Beruf: Biologin

Vertrag/Bezeichnung: Softwareentwicklerin

Tätigkeit: Softwareentwickler/ in

 

 

Was nehme ich nun wo?

 

Grüße und Danke im Voraus.

Nico

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bodensee
Allwissender
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In der Tat hat Sie hier wohl 2 Berufe erlernt. 

 

Daher den zuletzt erworbenen nehmen, oder Softwareentwicklung ohne Ausbildung/Studium durch learning by doing gibt es ja auch noch. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

der erlernte Beruf hat dort m.E. nichts zu suchen, wenn dieser nichts mit der aktuellen Tätigkeit zu tun hat. Die Berufsbezeichnung wird lt. Hilfetext auch für bestimmte Statistiken und auf dem Lohnkonto angegeben.

 

Berufsbezeichnung: Bezeichnung lt. Arbeitsvertrag

Ausgeübte Tätigkeit: Nummer aus dem Schlüsselverzeichnis, die mit dem Beruf am Ehesten übereinstimmt

 

Bei vielen Berufsbezeichnungen gibt es gar keine genauen Übereinstimmungen oder im Arbeitsvertrag wird dies noch ausführlicher bezeichnet.

 

Also lt. Arbeitsvertrag z.B.: "Abteilungsleiter FIBU" (in einer StB-Kanzlei) ist dann die Berufsbezeichnung

Tätigkeitsverzeichnis: Steuerfachwirt

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

bodensee
Allwissender
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Stellt sich in der Tat die Frage wozu diese Berufszbezeichnung überhaupt notwendig ist. Lt. F1 Taste im Lodas :

 

Berufsbezeichnung (Feld)

Geben Sie die Berufsbezeichnung des Mitarbeiters ein.

Die Berufsbezeichnung wird im Lohnkonto und verschiedenen Personalstatistiken gedruckt.

 

Hier wird nicht auf Erlerntes abgestellt wohl in der Tat eher auf das was im Arbeitsvertrag steht. Aber daran sieht man mal wieder aus welchen DAten sich irgendwelche Statistiken speisen. Fragwürdig. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 04.04.2022 19:29:58 von bodensee
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