Hallo,
wir haben folgenden Fall: Der Mandant hat Kurzarbeit. Eine Mitarbeiterin ist schwanger. Der Mandant muss ein Beschäftigungsverbot erteilen.
Gemäß dem Orientierungspapier des BMFSFJ "Mutterschaftsleistungen bei Kurzarbeit" Stand 03.06.2020 soll die Schwangere ihren vollen Mutterschutzlohn bekommen - also ausdrücklich nicht auf KUG gekürzt. Meine Frage ist, ob die aktuellste DATEV-Version das schon "weiß" und wie muss ich das eingeben. In den DATEV-Dokumenten finde ich leider nur allgemeine Erfassungshilfen zum KUG.
Dank schonmal im Voraus
kfry
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Eigentlich sollte der Eintrag in den Besonderheiten unter Mutterschutz stattfinden, dann auf den Button "Übernahme Kalendarium" geklickt werden, und dann wird das Kalendarium mit ML gefüllt.
Der AG erhält die Erstattung des ML zuzüglich der pauschalierten AG-Anteile.
Abgesehen von der rechtlichen Lage scheint mir das ohnehin die vorteilhafteste Lösung für beide Seiten zu sein.