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Bestandsschutz Midijob Haushalt

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letzte Antwort am 17.04.2023 13:54:57 von Sabrina_Simmerlein
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JoachimSchneider
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Moin Moin Freunde,

 

der Bestandsschutz für Midijobs (seit Jahren 451,00 EUR verdient) bezieht sich für die Haushälterin ja auch auf die Rentenversicherung, so dass diese mit ihren 451,00 EUR brutto weiterhin  PGRS 101 und BGRS 1111 ist.

 

Leider werden seitdem auf der Lohnabrechnung keine SV-Beiträge mehr einbehalten, gar keine! Brutto = netto laut Abrechnung.

 

Die Beitragsmeldung an die Krankenkasse erfolgt korrekt.

 

JoachimSchneider_0-1673598338085.png

 

 

 

Leider ist die Lohnsteuerbescheinigung 2022 auch falsch, die Beiträge ab Oktober 2022 fehlen.

 

Datev kann mir nicht helfen.

 

Kennt Ihr einen Trick?

 

Freundliche Grüße

Joe

Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

das sieht völlig korrekt aus.

 

Bei einem Bruttogehalt von € 451,00 beträgt die beitragspflichtige Einnahme AN (so steht dies auch auf der Abrechnung) € 0,00.

 

Und wenn ich auf € 0,00 die Prozentsätze anwende, um die vom AN zu zahlenden Beiträge zu ermitteln komme ich auch auf € 0,00 Beitrag.

 

So hat sich der Gesetz- und Verordnungsgeber dies seit Oktober 2022 ausgedacht.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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JoachimSchneider
Einsteiger
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Nachricht 3 von 13
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Moin Lutz,

 

das siehst du grundsätzlich richtig, aber es gibt eben einen Bestandsschutz. Bis Ende 23, glaub ich.

 

Und weil es sich eben um einen Midijob in einem privaten Haushalt handelt, gilt der Bestandsschutz auch in der RV, was in gewerblichen Beschäftigungen nicht der Fall ist, der PGRS 109 geschlüsselt wird und die RV an die Knappschaft abgeführt wird.

 

Und er zeigt doch ein Beitragspflichtiges Entgelt an, 312,18 Midijob-mäßig-runtergerechnet von 451,00 EUR. Nur eben keine Beiträge.

 

Und auf der Beitragsanmeldung sind ja auch die Abgaben korrekt ermittelt.

 

Die Abrechnung ist definitiv falsch so.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

das Problem ist, dass es seit Oktober 2022 zwei unterschiedliche beitragspflichtige Einnahmen gibt.

 

Einmal die beitragspflichtige Einnahme AN. Diese steht auf der Abrechnung unter den Hinweisen (rechts neben dem Anschriftenfeld). Diese beträgt in diesem Fall € 0,00. Auf diesen Betrag werden die AN-Beiträge berechnet und ergeben jeweils € 0,00 (da x% von € 0,00 logischerweise € 0,00 ergeben).

 

Und dann gibt es die beitragspflichtige Einnahme gesamt. Das sind die € 312,18 die bei den SV-Brutti stehen. Auf diesen Betrag werden die Gesamtbeiträge, die an die KK zu zahlen sind, errechnet.

 

Der Arbeitgeber-Anteil ist dann die Differenz zwischen Gesamtbeitrag und Arbeitnehmerbeitrag. Und da der Arbeitnehmerbeitrag im vorliegenden Fall € 0,00 ist, trägt der Arbeitgeber im Ergebnis die Beiträge allein.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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JoachimSchneider
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Ok, so wird gerechnet auf der Abrechnung. Aber das kann ja nicht richtig sein??

 

Wo finde ich die Gesetzesgrundlage dazu oder sonst was schriftliches?? woher weißt du das?

 

Warum werden Arbeitgeber im Privathaushalt so massiv geschröpft, SKANDAL

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Also die grundsätzlichen Regelung sind z.B. auf der Seite der DRV beschrieben:

 

Gleitzone | Gleitzone/Übergangsbereich | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

 

Was ich jetzt erst las: Es liegt eine Beschäftigung im Privathaushalt vor. Für diese gilt m.E. die alte Regelung für den Übergangsbereich für die Berechnung bei der Rentenversicherung weiter.

 

Insoweit stimme ich zu, dass die Abrechnung so falsch ist.

 

Ob und wie dies aber mit LODAS umgesetzt werden kann, kann ich im Moment gar nicht sagen.

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Joe,


Arbeitnehmer in Privathaushalten bleiben ab dem 01.10.2022 in der gesetzlichen Krankenkasse beitragspflichtig, wenn sie keine Befreiung in der Rentenversicherung beantragen.


Grundsätzlich ist die "alte" Berechnungsformel für Midijob anzuwenden.


Aktuell gibt es im Rechenzentrum leider den Fehler, dass hier trotzdem die neue Berechnungsformel angewandt wird.
Unsere Entwicklung ist aber bereits darüber informiert und prüft den Sachverhalt.
Wir bitten dies zu entschuldigen.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
JoachimSchneider
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Danke für die Info, der einzige der sich hier entschuldigen muss sitzt in Berlin

MajorDomo
Beginner
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JoachimSchneider
Einsteiger
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so seit etwa Oktober 2022 überlasse ich dem Mandanten jetzt falsche Abrechnungen, wann können wir denn etwa mit Korrektur rechnen?

 

War haftet bei sowas für den zu viel gezahlten Lohn bei sowas?

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

aktuell haben wir hierzu noch keine neuen Informationen. 

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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JoachimSchneider
Einsteiger
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7 Monate falsche Lohnabrechnungen 🙂 Wenn ich das Dokument richtig interpretiere, brauche ich ein anderes Programm?

 

Bestandsschutz bei Midijobs abrechnen - Beispiele für LODAS (gültig ab ... - DATEV Hilfe-Center

2.9 Arbeitnehmer in Privathaushalten

 

Hinweis:

LODAS unterstützt die Abrechnung für Unternehmen. Aus diesem Grund wird die Abrechnung von Arbeitnehmern in Privathaushalten nicht durch das Programm unterstützt.

 

Arbeitnehmer in Privathaushalten bleiben ab dem 01.10.2022 in der gesetzlichen Krankenkasse beitragspflichtig, wenn sie keine Befreiung in der Rentenversicherung beantragen. In diesem Fall sind keine Anpassungen notwendig und die Einzugsstelle ist die gesetzliche Krankenkasse.

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 13 von 13
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Hallo @JoachimSchneider,


richtig. Aktuell können wir Sie bei der Abrechnung von Arbeitnehmern in Privathaushalten mit Bestandsschutz nicht unterstützen.


Wir haben den Sachverhalt, wie meine Kollegin Frau Bäuerlein bereits geschrieben hat, an unsere Entwicklung zur Prüfung weitergeleitet.
Sobald wir mehr wissen, melden wir uns wieder an dieser Stelle.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 17.04.2023 13:54:57 von Sabrina_Simmerlein
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